LKW-Fahrer (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Transportfahrer, Berufskraftfahrer, Lastwagenfahrer, Trucker oder Fernfahrer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
73300" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als LKW-Fahrer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 73300 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als LKW-Fahrer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 73300: Tätigkeiten
LKW-Fahrer betreiben schwere Lastwagen, um Waren und Materialien über städtische, überregionale, provinzielle und internationale Routen zu transportieren. Sie sind bei Transport-, Produktions-, Verteilungs- und Umzugsunternehmen sowie bei LKW-Vermittlungsagenturen angestellt oder können selbständig tätig sein. Zu dieser Gruppe gehören auch Fahrer von Speziallastwagen und Rangierer, die Anhänger zu und von Laderampen in Speditionshöfen oder -geländen bewegen.
NOC 73300: Aufgaben
Lkw-Fahrer im Fernverkehr (Fernfahrer)
- Bedienen und Führen von überwiegend Sattelzugmaschinen, Langkombi-Fahrzeugen und Kofferfahrzeugen über 4500 kg zum Transport von Gütern und Materialien über lange Strecken
- Planen der Reiselogistik und Beschaffen der erforderlichen Dokumente für den Transport von Gütern
- Durchführen von Inspektionen vor der Fahrt, während der Fahrt und nach der Fahrt am Fahrzeugsystem, der Ausrüstung und beim Zubehör, wie z. B. Reifen, Beleuchtung und Blinker, Bremsen und Kühllager
- Sicherstellen, dass die Ladung gemäss den Sicherheitsanforderungen ordnungsgemäss gesichert ist, und Befolgen der
Sicherheitsverfahren für den Transport von Gefahrgut
- Einholen von Sondergenehmigungen und anderen Dokumenten, die für den Transport von Fracht auf internationalen Strecken erforderlich sind
- Aufzeichnung von Ladungsinformationen, Betriebsstunden, zurückgelegter Strecke und Kraftstoffverbrauch
- Verwalten von Frachtbriefen und Führen des Logbuchs manuell oder elektronisch
- Kommunizieren mit Disponenten, anderen Fahrern und Kunden mithilfe von Kommunikationsgeräten und Bordcomputern
- Kann Notreparaturen am Strassenrand durchführen
- Kann als Teil eines Zweierteams oder Konvois fahren
- Dürfen gefährliche Produkte oder Gefahrgüter transportieren.
Lkw-Fahrer im Kurzstrecken- und Nahverkehr
- Bedienen und Fahren überwiegend von Lastkraftwagen zum Transport von Gütern und Materialien hauptsächlich auf lokalen Strecken und kurzen Überlandstrecken
- Führen Inspektionen vor der Fahrt, während der Fahrt und nach der Fahrt durch und überwachen alle Aspekte des Fahrzeugs, wie z. B. den Zustand der Ausrüstung sowie das Be- und Entladen der Ladung
- Kann Spezialfahrzeuge wie Abschleppwagen, Muldenkipper, Hydrovac-LKW oder Zementmischfahrzeuge fahren.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 73300 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 73300: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich.
- Es wird ein Training am Arbeitsplatz angeboten.
- Der Abschluss eines anerkannten Fahrertrainingskurses von bis zu drei Monaten Dauer durch eine Berufsschule oder eine Volkshochschule kann erforderlich sein.
- Zum Führen von Lkw mit geradem Aufbau ist ein Führerschein der Klasse 3 oder D erforderlich.
- Für das Führen von langen Kombinationsfahrzeugen ist ein Führerschein der Klasse 1 oder A erforderlich.
- Für das Führen von Fahrzeugen mit Druckluftbremsen ist eine Zusatzgenehmigung für Druckluftbremsen (Z) erforderlich.
- Eine Bescheinigung für den Transport gefährlicher Güter (TDG) ist für Fahrer erforderlich, die gefährliche Produkte oder gefährliche Güter transportieren.
- Für das Führen von Sattelschleppern kann ein zusätzlicher Führerscheinvermerk oder eine Zertifizierung erforderlich sein.