Um als Tourist nach Kanada einreisen zu können und eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, braucht es entweder
ein Visum oder unter Umständen eine sog. eTA ("elektronische Reisegenehmigung"):
- Eine eTA bekommen jene Staatsbürger, deren Land
visum-befreit ist. So brauchen bspw. deutsche, österreichische oder Schweizer
StaatsbürgerInnen, die als Tourist, Student oder als Zeitarbeiter per Flugzeug nach
Kanada wollen, eine eTA. (Vgl. Liste der Länder / Nationalitäten, die vom Visum nach Kanada befreit sind).
Keine eTA muss eingelöst werden, wenn man auf dem Landweg oder per Boot nach Kanada reist.
- Das Besucher-Visum ("Visitor Visa") muss von allen StaatsbürgerInnen beantragt
werden, deren Land nicht visums-befreit ist bzw. nicht auf der eTA-Länderliste
steht. Der Aufwand hiezu ist umfachreicher und die Berarbeitungszeit um ein
Vielfaches länger als diejenige für eine eTA.
Der
Vorteil einer eTA gegenüber einem Besuchervisum: Der
Antrag ist einfach, kostengünstig und schnell gemacht.
Die eTA ist, wie auch das Besuchervisum, keine Einreisegenehmigung, sondern "nur" eine (notwendige)
Reisegenehmigung nach Kanada. Denn die Aufenthaltserlaubnis wird erst an der Grenze durch den Grenzbeamten nach Kanada gewährt (oder abgelehnt).