Kanada: Visum, Einreisebestimmungen

Ab 1. Oktober lockert Kanada die Einreisebestimmungen betreffend Covid. Ob Einreise zu Wasser, Land oder per Flugzeug, folgende Covid-Massnahmen wurden beendet:

  • Kein Nachweis einer Covid-16-Impfung mehr erforderlich
  • Keine Covid-Tests vor der Einreise mehr erforderlich
  • Es werden keine Covid-Tests bei der Einreise mehr verlangt bzw. durchgeführt
  • Es besteht keine Quarantänepflicht mehr
  • ArriveCAN ist nicht mehr nötig
  • Keine Gesundheitschecks bei Besteigen eines Zuges oder Flugzeuges mehr
  • Keine Maskentragpflicht mehr im Zug oder Flugzeug.

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Für die Einreise nach Kanada verlangt die kanadische Regierung für einen zeitlich befristeten Aufenthalt (also z.B. für Touristen oder Geschäftspersonen) in den meisten Fällen:
  1. ein gültiges Reisedokument, mit Vorteil einen Reisepass
  2. entweder ein Visum oder eine sog. elektronische Reisegenehmigung (eTA)
Zeitarbeiter oder Studenten brauchen zusätzlich eine Arbeits- oder Studienerlaubnis.

Weitere Faktoren, die Grenzbeamte bei der Beuteilung ob man einreisen darf in Betracht ziehen können:
  • Eine gute gesundheitliche Verfassung
  • Keine strafrechtliche oder immigrationsbezogene Verurteilung
  • Darlegen können, dass Sie nach Ablauf der Aufenthaltsfrist wieder in Ihr Land zurückkehren. Akzeptierte Gründe dafür können sein:
    • Job zu Hause
    • Besitz einer Liegenschaft
    • Finanzielles Engagement im Heimatland
    • Familie
    • ...
  • Genug finanzielle Mittel, um den Aufenthalt in Kanada (und Rückflug) zu finanzieren.

Erst beim Grenzübertritt nach Kanada wird durch einen Grenzbeamten (Canada Border Services Agency, CBSA), also nicht durch die Einwanderungsgehörden, eine (endgültige) befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Gleichzeitig wird auch die Länge der Aufenthaltsdauer (oft mit einem Ausreisedatum im Reisepass) festgelegt.

Die Einreise für Temporäraufenthalter (wie Touristen, Arbeitnehmer, Studenten) wird immer mit einer Aufenthaltsfrist beschränkt, die aber auch verlängerbar ist.

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Um als Tourist nach Kanada einreisen zu können und eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, braucht es entweder ein Visum oder unter Umständen eine sog. eTA ("elektronische Reisegenehmigung"):
  • Eine eTA bekommen jene Staatsbürger, deren Land visum-befreit ist. So brauchen bspw. deutsche, österreichische oder Schweizer StaatsbürgerInnen, die als Tourist, Student oder als Zeitarbeiter per Flugzeug nach Kanada wollen, eine eTA. (Vgl. Liste der Länder / Nationalitäten, die vom Visum nach Kanada befreit sind).
    Keine eTA muss eingelöst werden, wenn man auf dem Landweg oder per Boot nach Kanada reist.
  • Das Besucher-Visum ("Visitor Visa") muss von allen StaatsbürgerInnen beantragt werden, deren Land nicht visums-befreit ist bzw. nicht auf der eTA-Länderliste steht. Der Aufwand hiezu ist umfachreicher und die Berarbeitungszeit um ein Vielfaches länger als diejenige für eine eTA.

Der Vorteil einer eTA gegenüber einem Besuchervisum: Der Antrag ist einfach, kostengünstig und schnell gemacht.
Die eTA ist, wie auch das Besuchervisum, keine Einreisegenehmigung, sondern "nur" eine (notwendige) Reisegenehmigung nach Kanada. Denn die Aufenthaltserlaubnis wird erst an der Grenze durch den Grenzbeamten nach Kanada gewährt (oder abgelehnt).
Die allermeisten Studenten und Zeitarbeiter brauchen nicht nur eine eTA oder Besuchervisum, sondern auch eine Arbeitserlaubnis ("work permit") oder Studienerlaubnis ("study permit") um nach Kanada einreisen und arbeiten bzw. studieren zu können.

Arbeiter oder Studenten brauchen also immer ein "Kombi"-Paket: die eigentliche "Permit" und je nach Staat eine eTA oder ein Besuchervisum.

Für Staatsangehörige aus "eTA-Ländern" wird bei der Bewilligung einer Arbeitsbewilligung automatisch auch eine eTA bewilligt, bei Personen aus Staaten, die kein eTA-Privileg haben, muss ein separates Besuchervisum beantragt werden.
Je nach Nationalität ist entweder eine eTA, ein Transitvisum, ein Besuchervisum oder kein Visum für den Transit durch Kanada nötig.

Für visums-befreite Staatsbürger gilt:
  • Sollte eine Zwischenlandung zwischen zwei internationalen Flügen auf einem kanadischen Flughafen stattfinden, dann ist eine eTA notwendig.
  • Sollte der Transit auf dem Landweg stattfinden, braucht es nur einen Reisepass.
Für nicht visumsbefreite Staatsbürger gilt
  • Bei bis max. 48 Stunden Aufenthalt bei einer Zwischenlandung auf kanadischem Boden zwischen zwei internationalen Flügen reicht ein Transitvisa, solange man nicht in dieser Zeit (kurz) nach Kanada einreisen will. Sonst braucht es ein Besuchervisum, wie auch bei einem länger als 48 Stunden dauernden Transit im Flughafen.
  • Für einen Transit per Landweg ist ein Besuchervisum nötig.
Es kommt darauf an, welchen Visa-Typen Sie haben:
  • Bei den sogenannten "Single Entry"-Visa braucht man in der Regel ein neues Visum zu beantragen. Eine Ausnahme bildet das Szenario, wenn man "nur" die USA oder die an der kanadischen Atlantikküste liegende Inselgruppe "St. Pierre and Miquelon" (ein französisches Überseegebiet, siehe Karte ) besucht und noch vor Ablauf der ursprünglich an der Grenze bewilligten Aufenthaltsdauer nach Kanada zurückkehrt. Ein Besuch in einem anderen Land als die zwei Ausnahmen oder der Aufenthalt in internationalem Gewässer (Stichwort: Kreuzfahrt) verlangt nach einem Visum.
  • Ein "Multi-Entry"-Visa erlaubt mehrere Einreisen innerhalb der Gültigkeitsdauer dieses Visums.