Family Sponsorship (Familienzusammenführung)

Für Auswanderer, die einen engeren familiären Bezug zu Kanada haben, bietet sich das "Family Sponsorship" ein Programm der Familienzusammenführung an.

So können im Prinzip kanadische Staatsbürger oder Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung (Permanent Resident, PR) als sogenannte Sponsoren beim Antrag auf PR für Lebenspartner und nahestehende Familienangehörige unterstützend wirken.

Der Antragsprozess läuft zweigleisig: Der kanadische Staatsbürger oder Permanent Resident muss sich als "Sponsor" (Bürge) bei den Behörden bewerben und (gleichzeitig) reicht der Lebenspartner oder Familienangehörige den Antrag auf PR ein.

Das "Family Sponsorship"-Programm kann ausserhalb Kanadas und das sogenannte "Spouse or Common-law Partner in Canada Class" innerhalb Kanadas gestartet werden. Beide Möglichkeiten haben ihre Vorteile und Nachteile.

Personen, die über das "Spouse or Common-law Partner in Canada Class" eine PR beantragen, können gleichzeitig - sofern sie einen legalen Status in Kanada haben - eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Mit der Heirat eines kanadischen Staatsbürgers erhält man keine kanadische Staatsbürgerschaft.

Mit der Heirat eines kanadischen Staatsbürgers oder eines "Permanent Resident" wird nicht automatisch weder ein zeitlich befristetes noch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Kanada begründet. Neuvermählte ausländische Partner müssen entweder ein eTA oder ein Besuchervisum (falls man nur zeitlich befristet in Kanada sich aufhalten will) oder über eines der Einwanderungsprogramme (wie z.B. das Programm für Familiennachzug) eine PR versuchen zu beantragen.
Folgende Familienangehörige können im Rahmen der Familienzusammführung einen Antrag auf dauerhafte Niederlassung in Kanada stellen:
  • Eheliche Partner ("Spouse") und nicht-eheliche Partner ("common law partner? und ?conjugal partner")
  • Eigene unterhaltspflichtige Kinder, jünger als 22 Jahre und nicht verheiratet oder in einer ehelichen Gemeinschaft lebend. Diese Jahresgrenze entfällt bei physisch und geistig behinderten und finanziell abhängigen Menschen.
  • Vater / Mutter, Grosseltern, falls
    • sie bereit sind, sich in Kanada niederlassen zu wollen und
    • die Sponsoren sich über genügend finanzielle Mittel ausweisen können.
    • Die letzten paar Jahre haben jeweils anfangs des Jahres verschiedene Arten von Auswahlverfahren gesehen. Das Bewerbungsdossiers sollte deshalb Ende Jahr bereit sein. Ein alternatives Vorgehen kann das Supervisa sein, ein temporäres Aufenthaltsrecht von bis zu 2 Jahren (anstatt den üblichen 6 Monaten), das innerhalb von 10 Jahren mehrmals eingelöst werden kann.
  • Adoptierte Kinder: jünger als 18 Jahre, nicht verheiratet oder in einer ehelichen Gemeinschaft lebend. Diese Jahresgrenze entfällt bei physisch und geistig behinderten und finanziell abhängige Menschen.
  • Nahe verwandtes Waisenkind: jünger als 18 Jahre, nicht verheiratet oder in einer ehelichen Gemeinschaft lebend und entweder Bruder, Schwester, Neffe, Nichte oder Enkelkind des Sponsors
  • Irgendein Verwandter (durch Blut oder Adoption), egal welches Alter, falls der Sponsor? "alleine, einsam" (als "Lonely Canadian") lebt, also in Kanada keine der oben genannte Familienmitglieder, die entweder die kanadischen Staatsbürgerschaft oder PR besitzen, hat oder die er sponsern kann.
  • Kanadische Staatsbürgerschaft oder PR
  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Darf innerhalb der letzten 5 Jahre nicht selber als (Ehe)-Partner gesponsert worden sein.
  • Nicht von Ausschaffung betroffen, keine Verbüssung von Freiheitsstrafe, keine Verurteilung von Taten wie häusliche Gewalt, nicht im Verzug bzw. kein Versäumnis von gerichtlich angeordneten Unterhaltszahlungen in Kanada oder Ausland, keine ausstehenden Schulden im Zusammenhang mit Immigration, kein unentlasteter Konkursschuldner, nicht Empfänger von Sozialhilfe
  • Muss sich gegenüber den Einwanderungsbehörden vertraglich verpflichten, falls nötig, für die Lebenshaltungskosten während einer bestimmten Zeit aufzukommen ("Undertaking"). Die Dauer dieser Verpflichtung hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und kann zwischen 3 bis 20 Jahre dauern.
  • Unter Umständen muss ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden
  • Tatsächliche Absicht, in Kanada zu leben. Eine Absichtserklärung genügt nicht.
  • Family Class"
    • Für Ehepartner / Common-law partner des Sponsors und weitere Familienangehörige
    • Bei Ablehnung ist ein Rekurs über ein spezielles Tribunal möglich.
  • "Spouse or Common-Law Partner in Canada class"
    • Für Ehepartner / Common-law partner des Sponsors, welche an gleicher Adresse in Kanada wie der Sponsor leben. Der ausländische Partner muss einen gültigen "Temporary Resident Status" haben. (Wobei diese Anforderung zur Zeit wegbedungen werden kann.)
    • Bei Ablehnung ist nur möglich, die Rechtmässigkeit der Entscheidung beim Federal Court beurteilen zu lassen.
    • Bietet die Möglichkeit, mit dem Sponsoringantrag gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
  • Beide Wege sind in Bezug auf Bearbeitungszeit in etwa "gleich schnell"
  • Der Antragsteller muss sich bewusst sein, dass die Bewilligung für Temporäraufenthalter nach Kanada einreisen zu können, immer im Ermessensspielraum des Grenzbeamten steht und so einen Antrag gefährden kann. So zum Beispiel wenn man während eines Antrags unter "Spouse or Common-Law Partner in Canada class" kurz das Land verlässt und dann aus irgendwelchen Gründen an der Wiedereinreise vom Grenzbeamten gehindert wird. Dann wird dieser Antrag hinfällig, weil man nicht mehr mit dem Partner zusammenlebt.
Die Einwanderungshörden verstehen unter einem "Common-law"-Partner eine Person mit der man mindestens 12 Monate in Folge ohne grosse zeitliche Unterbrüche tatsächlich zusammengelebt hat aber nicht mit dieser verheiratet ist. Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein; das Geschlecht spielt dabei keine Rolle.
Der Sponsor muss sich vertraglich mittels einem sogenannten "Undertaking" verpflichten, für eine bestimmte Zeit - falls nötig - für die elementaren Lebensbedürfnisse wie Essen, Kleider, Unterkunft aber auch beispielsweise medizinische Versorgung, soweit nicht vom öffentlichen Gesundheitswesen abgedeckt, finanziell aufzukommen.
Wird während der Zeit der "Undertaking"-Verpflichtung Sozialhilfe benötigt, muss diese vom Sponsor zurückbezahlt werden.
Die zeitlich festgelegte Verpflichtung gilt auch weiterhin, selbst wenn sich zwischenzeitlich die Umstände ändern, wie z.B.
  • Die gesponserte Person erhält die kanadische Staatsbürgerschaft
  • Die Beziehung zwischen dem Sponsor und er gesponserten Person geht in Brüche (Trennung, Scheidung)
  • Der Sponsor oder die gesponserte Person zieht in eine andere Provinz oder in ein anderes Land um
  • Der Sponsor bekommt finanzielle Probleme.
Die Dauer der Verpflichtung hängt davon ab, wer "gesponsert" wird. Für Kanada (ausser Quebec) gelten folgende Laufzeiten:
  • Lebenspartner: 3 Jahre
  • Unterstützungspflichtiges Kind, älter als 22 Jahre: 3 Jahre
  • Unterstützungspflichtiges Kind, jünger als 22 Jahre: 10 Jahre oder kürzer, falls es vorher 25 Jahre alt wird.
  • Eltern, Grosseltern, die gesponsert werden: 20 Jahre
  • Für alle anderen Personen im Rahmen der Familienzusammenführung: 10 Jahre
Die Verpflichtung beginnt ab dem Moment zu laufen, ab dem die gesponserte Person "Permanent Resident" wird.
Ab 24. Oktober 2017 definiert das Einwanderungsgesetz in Kanada (minderjährige) Kinder als Personen, die jünger als 22 Jahre sind. Damit wurde die Alterslimite von "jünger als 19 Jahre" (wieder) auf "jünger als 22 Jahre" angehoben.. Das ist für viele Familien von Vorteil, da diese ab diesem Datum unter "Familiennachzug" nach Kanada mehr Kinder in den PR-Antrag mit einschliessen können. Unglücklicherweise gilt die Anhebung der Alterslimite nicht retroaktiv. Alle Anträge, die vor dem 24. Oktober 2017 eingeschickt wurden, werden noch nach der alten Altersgrenze beurteilt.
[]
Nein. Um in Kanada arbeiten zu können, brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis. Falls Sie sich bereits in Kanada aufhalten, können Sie einen Antrag auf Dauerniederlassung ("PR") starten und parallel dazu eine "work permit" beantragen. Falls Sie in Kanada einen legalen Status haben und auch während der Bearbeitungszeit der Anträge weiter haben, können Sie damit rechnen, dass die Bewilligung der Arbeitserlaubnis zeitlich früher eintrifft als die des PR-Antrages.

Erst wenn Sie dann die Erlaubnis zum Arbeiten haben, können Sie legal arbeiten.

NB: Der Antrag auf PR begründet keinen Status. Um den müssen Sie sich separat kümmern.
Sie können nur in Kanada - trotz Heirat - dauerhaft bleiben, wenn Sie über einen der Einwanderungswege "Permanent Resident" beantragen. Der offensichtlichste Wege wäre über das Programm der Familienzusammenführung. Dabei übernimmt der Lebenspartner, der entweder die kanadische Staatsbürgerschaft oder den PR-Status haben muss, die Rolle des "Bürgen” (Sponsoring) und Sie stellen den Antrag. Je nach Voraussetzung kann der Antrag ausserhalb Kanadas aber auch in Kanada selber gestellt werden.
Es gilt zu beweisen und zu belegen, dass es sich bei der Ehe resp. beim eheähnlichen Zusammenleben ("Common-Law") um eine echte, aufrichtige ("genuine") Beziehung zwischen den beiden handelt. Selbst eine Heiratsurkunde befreit nicht von der Verpflichtung, die “genuine” Beziehung auch als solche zu dokumentieren, damit nicht der Eindruck entsteht, dass das Zusammenleben nur zwecks Auswanderung nach Kanada konstruiert wurde.
Eine "Common-Law"-Beziehung ist eine Ehe ohne Trauschein und liegt aus Sicht der Einwanderungsgesetzgebung dann vor, wenn die Beiden mindestens 12 Monate am Stück zusammen gelebt haben.
Mögliche Dokumente, um "Common Law" zu beweisen:
  • gemeinsames Eigentum an Liegenschaft
  • gemeinsame Mietverträge oder Pachtverträge
  • Gemeinsame Rechnungsadresse für bspw.
    • Gas
    • Strom
    • Telefon
    • Internet
  • Dokumente für Sie beide, die dieselbe Adresse ausweisen, wie z. B:
    • Führerscheine
    • Versicherungspolicen
    • Ausweisdokumente
Als "Conjugal partner" wird ein Lebenspartner bezeichnet, der ausserhalb Kanadas lebt und mit dem man zwar für mindestens ein Jahr lang in einer Beziehung steht, aber mit dem Partner nicht zusammenleben kann aus Gründen, die ausserhalb der Kontrolle der Beiden liegen. Zum Beispiel: Einwanderungsbeschränkung, Religion oder sexuelle Orientierung.
Suchen
Diese Seite
per E-Mail empfehlen