Als Geschäftsperson nach Kanada einreisen (und 'arbeiten')

Geschäftspersonen, die von den Behörden bei der Einreise als "Business Visitors" qualifiziert werden, brauchen für ihren Aufenthalt "nur" ein Besuchervisum oder eTA und können dann ohne Arbeitserlaubnis in einem allerdings sehr eng definierten Bereich auch "arbeiten".

In Kanada tätige Geschäftsleute sollten sich bewusst sein, dass eine Tätigkeit unter "Business Visitor" fallen kann, aber wegen (im Laufe der Zeit) leicht veränderten Tätigkeit plötzlich eine Arbeitserlaubnis erfordern kann.

Business Visitors sind Personen, die sich in internationalen Geschäften engagieren und in Kanada nicht in den Arbeitsmarkt eintreten (und konkurrieren). Die Behörden erwarten, dass Business Visitor
  • (weiterhin) von ihrer Firma im Ausland bezahlt werden,
  • der Arbeitsplatz weiterhin in der ausländischen Firma besteht und
  • die Bildung eines finanziellen Gewinns hauptsächlich ausserhalb Kanadas stattfindet.

Beispiele von Business-Visitor-Aktivitäten können sein:
  • Investitionsmöglichkeiten erkunden
  • Kontakte knüpfen wollen
  • Verkauf von Gütern an Grosshandel (und nicht Retail)
  • Einkauf oder Ausbildung an kanadischen Gütern oder Services
  • Ausbildung in der kanadischen Niederlassung oder am kanadischen Hauptsitz
  • an einer Aufsichtsratssitzung, Konferenz, Ausstellung teilnehmen
  • "After-Sales"-Service (in einem vom Gestz eng definierten Rahmen) durchführen
Geschäftsleute bleiben nur wenige Tage oder Wochen in Kanada. Allerdings könnten sie eine Aufenthaltserlaubnis bis 6 Monate beantragen.

Geschäftsleute sollten relevanten Dokumente zur Hand haben, um zu dokumentieren, dass sie als Business Visitors in Kanada einreisen wollen. Das kann ein Empfehlungsschreiben der Firma im Ausland sein, ein Einladungsschreiben des kanadischen Gastgebers oder ein vorhandener Verkaufsvertrag, der Unterstützung fordert. Falls solche Dokumente nicht zur Hand sind, muss der Beamte überzeugt werden, dass die Geschäftstätigkeit des Antragstellers außerhalb Kanadas betrieben wird. Firmenbroschüre, Visitenkarten, Geschäftspapiere, u.ä. können dabei hilfreich sein.
Einladungsschreiben sollte folgende möglichen Punkte adressieren:
  • Informationen über den Eingeladenen
    • Vollständiger Name
    • Geburtsdatum
    • Angaben zum vertretenen Unternehmen und die Position der Person
    • Adresse und Telefonnummer der Person (beruflich / privat)
    • (Historische) Beziehung Ihres Unternehmens zum eingeladenen Teilnehmer
    • Angabe darüber, ob Sie den Besucher persönlich kennen und ob Sie verwandt sind
    • den Zweck der Reise
    • die Zeitdauer, in der die Person Ihr Unternehmen in Kanada besuchen wird
    • Unterbringungs- und Lebenshaltungskosten, die Ihr Unternehmen abdecken wird
    • Falls schon bekannt: das Datum, an dem die Person Kanada verlassen wird
  • Informationen über den Gastgeber
    • Name
    • Berufsbezeichnung, Position im Unternehmen
    • Adresse und Telefonnummern in Kanada
    • Arbeits-E-Mail-Adresse
  • Informationen zur Firma in Kanada
    • Name Unternehmen
    • Adresse Unternehmen
    • Adresse der zu besuchenden Betriebseinrichtungen
    • E-mail Adresse, Web Site des Unternehmens
    • Registrierung / Gründungsjahr des Unternehmens
    • Beschreibung der Geschäftstätigkeit

Als Business Visitors (und damit keine Arbeitsbewilligung nötig) können auch folgende Gruppen qualifiziert werden:
  • Filmproduzenten, die im Auftrag einer ausländischen Firma Werbespots realisieren
  • Regisseur, Schauspieler, Techniker, die für die Produktion eines vom Ausland finanzierten (Werbe)-Filmes für TV, Print oder andere Medien notwendig sind. Die Aufenthaltsdauer sollte in der Regel zwei Wochen nicht übersteigen.

Die Antragsteller müssen besorgt sein, mit entsprechenden Informationen zu dokumentieren, damit sie als "Business Visitor" qualifiziert werden.
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