Übersetzung Dokumente

Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die in einer anderen Sprache als Englisch oder Französisch abgefasst sind, im Verkehr mit den Einwanderungsbehörden in eine der beiden Amtssprachen übersetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher der beiden Sprachen übersetzt wird. Ein Antrag kann englische wie auch französische Dokumente beinhalten.

Die Übersetzung muss mit dem Originaldokument oder einer beglaubigten Kopie eingereicht werden.

Wenn die Übersetzung nicht von einem Mitglied einer Provinz- oder Territorialorganisation von Übersetzern und Dolmetschern in Kanada durchgeführt wird, dann muss mit der Übersetzung zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung einreicht werden, in der die Richtigkeit der Übersetzung und die Sprachkenntnisse des Übersetzers bestätigt werden.

Übersetzungen dürfen weder von den Antragstellern noch von Familienmitgliedern des Antragstellers vorgenommen werden. Unter “Familienmitglieder” in diesem Zusammenhang werden verstanden: Eltern, Vormund, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, Grosseltern, das Kind, Tante, Onkel, eine Nichte, ein Neffe oder erster Cousin.

Übersetzungen haben in der Regel kein "Ablaufdatum". Ausnahmen bilden Dokumente, deren Gültigkeitsfrist vor Eingabe abgelaufen sind und deshalb neu angefordert und damit neu übersetzt werden müssen.
Folgende Personen können in Kanada eine Kopie beglaubigen:
  • Notar
  • Commissioner of oaths
  • Commissioner of taking affidavits

Im Ausland die lokal entsprechend autorisierten Personen.
Eine beglaubigte Kopie muss zusätzlich folgende Informationen (der autorisierten Person) aufführen:
  • Name und Unterschrift
  • Position, Titel
  • Name des Originaldokumentes
  • Datum der Beglaubigung
  • der schriftlichen Zusatz “I certify that this is a true copy of the original document”

Stempel o.ä. müssen jeweils auch übersetzt werden.
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