Aufenthaltsbestimmungen Kanada: Dauer, Frist, Verlängerung

Die Aufenthaltsfristen hängen vom Aufenthaltszweck ab, also ob man als Tourist, Zeitarbeiter oder Student nach Kanada einreisen will. So lange darf man gemäss Aufenthaltsbestimmungen in der Regel in Kanada bleiben:
  • Touristen: 6 Monate
  • Eltern, Grosseltern mit Supervisa: bis 5 Jahre
  • Studenten- oder Arbeitnehmer: Je nach individueller Situation, d.h. je nach Dauer Studium, Arbeitsvertrag.
  • Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (PR): Für sie gilt ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in Kanada. Allerdings haben sie auch die Pflicht, die Mindestaufenthaltsdauer für PR ("Residency Obligation") zu erfüllen.
Die Länge des zeitlich begrenzten Aufenthaltes wird (erst) bei der Einreise durch den Grenzbeamten festgelegt und noch oft im Pass mittels Stempel und handschriftlich versehenen Datum dokumentiert. Dieses Datum ist der letzte Tag, an dem man Kanada wieder verlassen muss. Sollte kein handschritliches Datum neben dem Stempel vorliegen, dann gilt eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten.
Falls der Aufenthalt bei der Einreise von den Behörden verkürzt oder verlängert wird, erhält man dies dokumentiert mittels eines sogenannten "Visitor Record"-Dokumentes auf dem das späteste Abreisedatum vermerkt ist.

Eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung kann verlängert werden. Mit Vorteil muss die Verlängerung rechtzeitig geschehen (Vgl.: Stichwort "Maintained Status").
Will man den Aufenthalt in Kanada verlängern, dann muss mit Vorteil vor Ablauf der Aufenthaltsfrist ein Antrag auf Verlängerung gestellt. Möchte zum Beispiel ein Tourist länger als 6 Monate in Kanada bleiben, muss er vor Ablauf der 6 Monate eine sogenannte "Extension" beantragen.

Reicht man den Antrag vor Ablauf der aktuell bewilligten Frist ein, dann schaffen die Aufenthaltsbestimmungen automatisch eine "provisorische" Aufenthaltsverlängerung, einen sogenannten "maintained Status". Das heisst man darf über die Frist hinaus legal in Kanada bleiben bis die Entscheidung betreffend Verlängerung gefallen ist.
Gibt es eine positive Entscheidung, dann darf man "definitiv" bis zur neuen gesetzten Frist in Kanada bleiben. Wird der Antrag abgelehnt, dann muss man innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters das Land verlassen.

Möchte man länger in Kanada bleiben und die Aufenthaltsfrist ist bereits abgelaufen, dann kann eventuell in einem ersten Schritt eine sogenannte "Restoration" helfen, um dann in einem zweiten Schritt eine Verlängerung zu beantragen.

Es gibt keine Limite in Bezug auf Anzahl Anträge für eine Verlängerung. Man kann immer wieder versuchen, eine Verlängerung des Aufenthaltes zu beantragen.
Geben Sie eine gute Begründung, weshalb Sie den Aufenthalt verlängern möchten.

Bei jedem Antrag auf eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung liegt es im Ermessen des Immigrationsbeamten, dem Begehren (wieder) stattzugeben. Es gilt also, die Einwanderungsbehörden hauptsächlich davon zu überzeugen, dass man - auch wenn man eine Verlängerung beantragt - nach Ablauf des bewilligten Aufenthaltes Kanada wieder verlässt. Der Einwanderungsbeamte muss zur Überzeugung kommen, dass der Antragstellende Kanada wieder verlassen wird.
Fragestellungen des Beamten, die die Bewilligung beeinflussen und deshalb im Antrag mitberücksichtigt werden sollten, können sein:
  • Was sind die Absichten für den Aufenthalt in Kanada?
  • Wie lange ist der Antragstellende schon in Kanada? Um welche zeitliche Verlängerung wird ersucht?
  • Macht die Verlängerung einen Sinn?
  • Was war die ursprüngliche Absicht? Wurde sie erfüllt? Warum braucht es länger?
  • Sind ausreichende finanzielle Mittel (für Aufenthalt und Rückweg) vorhanden?
  • Gibt es wirklich ausreichende Gründe, Kanada wieder verlassen?
Falls eine Arbeits- oder Studienbewilligung innerhalb Kanadas verlängert werden sollte, muss der Antragsteller daran denken, dass - damit man weiterhin nach Kanada ein- bzw. ausreisen kann - evt. auch die eTA resp. das Besuchervisum verlängert werden muss, da diese nicht im gleichen Prozess automatisch erneuert werden.
In der Regel mittels Datumeintrag im Reisepass.
Wenn der Reisepass bei der Einreise nach Kanada abgestempelt wurde, dann muss man bis zu dem im Reisepass abgestempelten Datum ausreisen.
Wenn der Reisepass nicht abgestempelt wurde, dann kann man in Kanada bleiben
  • bis zu 6 Monate ab dem Tag der ersten Einreise oder
  • bis der Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
Bei Situationen, wo kein Stempeleintrag gemacht wird, kann man den Genzbeamten um einen Stempeleintrag ersuchen.
Wenn bei der Einreise vom Grenzbeamten ein sog. "Visitor Record" ausgehändigt wurde, dann muss man das Land bis zu dem auf dem "Visitor Record" angegebenen Datum verlassen. (NB: Ein "Visitor Record" wird ausgehändigt, wenn der Grenzbeamte bei der Einreise entscheidet, den Aufenthalt in Bezug auf die normalerweise auf 6 Montate befristete Aufenthaltserlaubnis zu verlängern oder zu verkürzen.)
Der Grenzbeamte kann den Aufenthalt verlängern oder auch verkürzen. Dann wird ein zusätzliches Dokument (der sogenannte "Visitor Record") ausgehändigt.