Fachunternehmer, Vorabeiter (oder auch Meister) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
72010" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Fachunternehmer, Vorabeiter (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 72010 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Fachunternehmer, Vorabeiter in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 72010: Tätigkeiten
Fachunternehmer und Aufsichtspersonen in den Bereichen Zerspanung, Metallumformung, Umformung und Montage sowie in verwandten Berufen beaufsichtigen und koordinieren die Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die ihrerseits in den folgenden Berufsgruppen eingeteilt sein müssen: Zerspanungsmechaniker und Inspektoren für Zerspanungsmechaniker/in, Werkzeugmechaniker/in, , Kesselmonteur/in, Konstruktionsmechaniker/in, Stahlbauer/in, Schweisser/in und Bediener von Zerspanungswerkzeugen (NOC 9417). Diese Fachunternehmer und Aufsichtspersonen sind bei Unternehmen beschäftigt, welche Metallkonstruktionen, -platten und verwandte Produkte herstellen, produzieren und montieren, sowie in Maschinenwerkstätten. Auftragnehmer können auch selbständig tätig sein.
NOC 72010: Aufgaben
- Überwachen, Koordinieren und Planen der Tätigkeiten von Arbeitern, die Metallteile oder -erzeugnisse nach vorgegebenen Massen formen, formen und verbinden, Metall zu Teilen, Erzeugnissen, Werkzeugen und Matrizen oder Formen mit genauen Massen bearbeiten und leichte und schwere Metallerzeugnisse und -konstruktionen montieren
- Methoden zur Einhaltung von Arbeitsplänen festlegen und Arbeitsaktivitäten mit anderen Abteilungen koordinieren
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- Beschaffung von Materialien und Betriebsmitteln
- Lösen von Arbeitsproblemen und Empfehlen von Arbeitsmassnahmen zur Verbesserung der Produktivität
- Mitarbeiter schulen oder schulen lassen
- Empfehlung von Personalmassnahmen wie Einstellungen und Beförderungen
- Sicherstellen, dass Standards für sichere Arbeitsbedingungen eingehalten werden
- Produktions- und andere Berichte vorbereiten
- Einrichten der Maschinen und Anlagen und schreiben von Programmen für computergesteuerte (CNC-) Werkzeugmaschinen
- Können den Betrieb ihres eigenen Unternehmens leiten
- Dürfen auch die Tätigkeiten von zugehörigen Auszubildenden, Maschinenbedienern, Helfern und Arbeitern beaufsichtigen, koordinieren und planen
Klein-, (Mittel-)betriebe können Aufgaben innerhalb ihres Fachgebiets ausführen, was im Allgemeinen nicht der Fall ist für Aufsichtspersonen oder Fremdfirmen, die mit einem mittleren oder grossen Betrieb verbunden sind.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 72010 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 72010: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist ein Hauptschulabschluss erforderlich.
- Mehrjährige Erfahrung als qualifizierter Zerspanungsmechaniker oder Werkzeug- und Formenbauer sind erforderlich.
- Gesellen-/Facharbeiterabschluss in der Zerspanungstechnik, im Werkzeug- und Formenbau oder in einem anderen verwandten metallverarbeitenden Beruf ist erforderlich.