Webdesigner (oder auch Multimedia consultant) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
21233" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Webdesigner (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 21233 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Webdesigner in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 21233: Tätigkeiten
Webdesigner entwickeln und erstellen die visuelle Präsentation, das Layout und die Funktionalität der Websites und verwandter Anwendungen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Website einfach zu bedienen ist und dass die Informationen leicht zugänglich sind. Webdesigner sind in Computersoftware-Entwicklungsfirmen, IT-Beratungsfirmen, -Abteilungenim gesamten privaten und öffentlichen Sektor wie auch bei Werbeagenturen beschäftigt. Sie können auch selbstständig sein.
NOC 21233: Aufgaben
- Entwicklung von Designrichtlinien, Standards und optimalen Designpraktiken
- Anwendung von Standards, damit das Erscheinungsbildes von Websites, gewahrt bleibt
- Entwerfen visueller Bilder für Websites und Sicherstellen, dass sie mit dem Image der Organisation übereinstimmen
- Integrieren von Features und Funktionalitäten in Websites
- Erstellen und Optimieren von Inhalten für die Website. Dies unter Verwendung einer Vielzahl von Grafiken, Datenbanken, Animationen und anderer Software
- Testen und verbessern des Designs einer Website
- Kann multidisziplinäre Teams leiten und koordinieren, um Website-Grafiken, -Inhalte, -Kapazität und -Interaktivität zu entwickeln
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 21233 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 21233: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Voraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss in Informatik oder
Grafikdesign oder ein Abschluss einer weiterführenden
Ausbildung in Informatik, Grafik oder Webdesign.
- Erfahrung als Grafikdesigner ist in der Regel erforderlich.