Touristen und Inhaber einer Studien- oder Arbeitsbewilligung können
vor Ablauf der von den Behörden gesetzten
Aufenthaltsfrist eine Verlängerung beantragen und geniessen damit
automatisch einen gesetzlich verankerten Aufenthaltsschutz ("maintained status", bis vor kurzem noch "implied status" genannt) und zwar solange bis der Antrag auf Verlängerung entschieden ist.
Mit dem "maintained status" kann man sich weiterhin in Kanada aufhalten, resp. im bewilligten Rahmen weiter arbeiten oder weiter studieren bis der Verlängerungsentscheid gefallen ist. Mit anderen Worten:
- Verlängern der Aufenthaltserlaubnis für Touristen: Wenn man vor dem Ablauf der Aufenthaltsdauer ein Gesuch um Verlängerung eingeben hat, darf man weiterhin in Kanada bleiben.
- Verlängern der Arbeitserlaubnis: Wenn man vor dem Ablauf der Arbeitserlaubnis ein Gesuch um Verlängerung der Arbeitserlaubnis eingeben hat, darf man weiterarbeiten.
- Verlängern der Studienerlaubnis: Wenn man vor Ablauf der Studienerlaubnis ein Gesuch um Verlängerung der Studienerlaubnis eingeben hat, darf man weiterstudieren.
- Wechsel von einer Permit zur anderen: Wenn man allerdings vor Ablauf der Studienerlaubnis eine Arbeitserlaubnis beantragt (oder vor Ablauf der Arbeitserlaubnis eine Studienerlaubnis) dann darf nach Ablauf der "ersten" Erlaubnis nicht mehr studiert (resp. nicht mehr gearbeitet werden) bis die Behörden einen Entscheid des Antrages gefällt haben. Während dieses Bewilligungsprozesses geniesst man den Aufenthaltsschutz des "maintained status", darf aber ausser Warten "nichts tun".
Der "maintained stauts" erlischt, wenn man Kanada (auch nur kurzzeitig) verlässt.