Dentaltechniker (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Prothetiktechniker, Zahntechnologe, Dentallaborant oder Zahntechniker) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
32112" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Dentaltechniker (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 32112 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Dentaltechniker in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 32112: Tätigkeiten
Zahntechniker und Zahntechnikerinnen entwerfen, präparieren und fertigen Zahnersatz und zahntechnische Geräte nach Anweisung von Zahnärzten und anderen Fachleuten. Dentallaboranten assistieren Zahntechnikern und -techniker bei der Vorbereitung und Herstellung von Zahnersatz und anderen zahntechnischen Geräten. Sie werden in zahntechnischen Labors eingesetzt. Zahntechnologen und -techniker, die als Vorgesetzte tätig sind, sind in dieser Einheitsgruppe enthalten.
NOC 32112: Aufgaben
- Entwerfen, Herstellen oder Reparieren von zahnmedizinischen Geräten, einschliesslich Voll- oder Teilprothesen, kieferorthopädischen Geräten, Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Klammern und Bändern sowie Implantaten
- Herstellen von Gipsmodellen und Abdrücken von zahnärztlichen Abdrücken
- Wachsaufbiss und Abdrucklöffel anfertigen
- Giessen von Gold oder Metalllegierungen für Brücken und Prothesenbasen
- Packen von Kunststoffmaterial in Formen zur Herstellung von Voll- oder Teilprothesen
- Abformen von Wachs über Prothesenaufbauten, um volle Konturen von künstlichem Zahnfleisch zu bilden
- Kieferorthopädische Bänder aus Gold, Silber, Edelstahl oder anderen Metallen herstellen
- Bearbeiten von Metallgerüsten von Prothesen und Polieren und Schwabbeln von Prothesen, um ein natürliches Finish zu erhalten
- Berät sich mit Zahnärzten oder anderen Fachleuten bei zahnmedizinischen Problemfällen
- Kann andere Zahntechniker und zahntechnische Assistenten bei der Herstellung von Zahnersatz und anderen zahntechnischen Geräten anlernen und beaufsichtigen
- Kann administrative Aufgaben für das Dentallabor übernehmen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 32112 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 32112: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Zahntechnologen und -techniker müssen ein Berufschul-Programm in Zahntechnik oder eine vier- oder mehrjährige Ausbildung am Arbeitsplatz unter der Aufsicht eines registrierten
- Zahntechnologen oder -technikers absolvieren.
- Die Registrierung bei einer Aufsichtsbehörde ist für Zahntechniker und -techniker in allen Provinzen außer Manitoba und den Territorien erforderlich.
- Zahntechnische Assistenten benötigen in der Regel eine weiterführende Schule und bis zu zwei Jahre Ausbildung am Arbeitsplatz.