Zahnarzthelfer (oder Tätigkeiten unter ähnlichem Berufstitel) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
33100" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Zahnarzthelfer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 33100 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Zahnarzthelfer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 33100: Tätigkeiten
Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren Zahnärzten, Dentalhygienikern und zahnmedizinischen Therapeuten bei der Untersuchung und Behandlung von Patienten und führen Büroarbeiten aus. Sie arbeiten in Zahnarztpraxen, kommunalen Gesundheitszentren, Kliniken und in Bildungseinrichtungen.
NOC 33100: Aufgaben
- Patienten auf die zahnärztliche Untersuchung vorbereiten und dem Zahnarzt bei Untersuchungen und zahnärztlichen Behandlungen assistieren
- Sterilisieren und pflegen der Instrumente und Geräte
- Vorbereiten der zahnärztlichen Instrumente und Füllungsmaterialien
- Röntgenbilder aufnehmen und entwickeln
- Polieren von Zähnen und klinischen Kronen sowie Auftragen von Fluorid und Versiegelung
- Vorläufige Abdrücke für diagnostische Modelle nehmen
- Herstellen und Einsetzen von provisorischen Kronen und Restaurationen
- Aufklären von Patienten über Mundhygiene
- Patienten die zahnärztlichen Leistungen in Rechnung stellen
- Vereinbaren von Patiententerminen und dokumentieren der durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen
- Bestellung von zahnärztlichem und Büromaterial
- Kann intraorale Aufgaben ausführen, wie z. B. Nähte entfernen, Vitaldaten erfassen und aufzeichnen, Desensibilisierungsmittel, Lokalanästhetika, antikariogene Mittel, Koronalaufhellung und Anlegen und Entfernen von Kofferdam.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 33100 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 33100: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss eines achtmonatigen bis einjährigen Berufsfachschul- oder anderen Programmes in zahnmedizinischer Assistenz oder der Abschluss einer weiterführenden Schule mit berufsbegleitender Ausbildung ist erforderlich.
- Die Registrierung bei einer Aufsichtsbehörde ist in allen Provinzen ausser Quebec und Ontario erforderlich.
- Eine Zertifizierung durch das National Dental Assisting Examination Board ist erforderlich, um intraorale Aufgaben in allen Provinzen ausser Quebec durchzuführen, wo intraorale Aufgaben nicht von Zahnmedizinischen Fachangestellten durchgeführt werden.