Spezialist/-in für Cybersicherheit (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Internet-Sicherheitsanalyst, Berater für Informatiksicherheit, Security Analyst, Analyst für Systemsicherheit oder IT-Sicherheitsanalyst) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
21220" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Spezialist/-in für Cybersicherheit (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 21220 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Spezialist/-in für Cybersicherheit in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 21220: Tätigkeiten
Cybersicherheitsspezialisten entwickeln, planen, empfehlen, implementieren, verbessern und überwachen Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Computernetzwerke, angeschlossenen Geräte und Informationen einer Organisation, um unbefugten Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Störung, Änderung oder Zerstörung der Informationen oder der Systeme, auf denen sie sich befinden, zu verhindern. Sie sind in Informationstechnologie-Beratungsunternehmen bzw. -Abteilungen im gesamten öffentlichen und privaten Sektor beschäftigt.
NOC 21220: Aufgaben
- Konsultation mit Kunden, um Anforderungen zu
identifizieren und zu dokumentieren sowie physische und
technische Sicherheitsrisiken für Daten, Software und
Hardware zu bewerten
- Anwenden und Verwalten von Verschlüsselungsprotokollen , um die Sicherheit der Daten im Ruhezustand und
bei der Übertragung zu gewährleisten
- Zugriff und Anmeldeinformationen für Informationen und
Systeme überwachen
- Installieren, testen und betreiben von Sicherheitssoftware
und -tools wie Antiviren- und automatisierte
Bedrohungserkennungs-/Präventionssysteme, um
sicherzustellen, dass Sicherheitsmassnahmen vorhanden sind
und wie vorgesehen funktionieren
- Auf Cyberangriffe, Einbrüche und ungewöhnliche, unbefugte
oder illegale Aktivitäten überwachen
- Planen und Durchführen von Sicherheitsmassnahmen als Reaktion auf
Cybersicherheitsereignisse und -vorfälle gemäss dem
Vorfallsreaktionsplan einer Organisation zum Schutz von
Informationen, Daten und Systemen
- Dokumentieren der Richtlinien, Verfahren und Tests für
Computersicherheit und Notfallmassnahmen.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 21220 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 21220: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist ein Bachelor-Abschluss in Informatik,
Computersicherheit, Computersystemtechnik,
Informationssysteme oder der Abschluss eines
Hochschulprogramms in Informationstechnologie,
Netzwerkverwaltung oder einem anderen Informatik-bezogenen
Programm erforderlich.
- Zertifizierung oder Schulung durch Softwareanbieter kann von
einigen Arbeitgebern verlangt werden.