Assistenten (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Sekretär für Geschäftsleitung, Corporate Secretary, Vorstandssekretär, Direktionsassistent oder Chefsekretär) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
12100" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Assistent (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 12100 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Assistent in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 12100: Tätigkeiten
Assistenten der Geschäftsleitung koordinieren Verwaltungsverfahren, Öffentlichkeitsarbeit sowie Forschungs- und Analysefunktionen für Mitglieder gesetzgebender Versammlungen, Minister, stellvertretende Minister, Unternehmensvertreter und Führungskräfte, Ausschüsse und Vorstände. Sie sind bei Regierungen, Unternehmen und Verbänden angestellt.
NOC 12100: Aufgaben
- Festlegen und Koordinieren von Verwaltungsrichtlinien und -verfahren für Beamte, Ausschüsse und Vorstände
- Analysieren Sie ein- und ausgehende Memoranden, Eingaben und Berichte und koordinieren Sie die Vorbereitung und Einreichung von zusammenfassenden Schriftsätzen und Berichten für Führungskräfte, Ausschüsse und Vorstände
- Vorbereiten der Tagesordnungen und Vorkehrungen für Ausschuss-, Vorstands- und andere Sitzungen treffen
- Durchführung von Recherchen, Zusammenstellung von Daten und Vorbereitung von Papieren zur Prüfung und Präsentation durch Führungskräfte, Ausschüsse und Vorstände
- Treffen mit Einzelpersonen, Interessengruppen und anderen im Auftrag von Führungskräften, Ausschüssen und Aufsichtsräten, um Probleme zu besprechen und verschiedene Handlungsoptionen zu bewerten und zu empfehlen
- Kontaktaufnahme mit Abteilungs- und Unternehmensvertretern sowie mit anderen Organisationen und Verbänden im Auftrag von Führungskräften, Ausschüssen und Vorständen.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 12100 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 12100: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss der Sekundarschule ist erforderlich.
- Ein Bachelor-Abschluss in öffentlicher Verwaltung, Politikwissenschaft oder einer verwandten Disziplin ist in der Regel erforderlich.
- Erfahrung in einem verwandten Verwaltungsberuf ist in der Regel erforderlich.