Als Audio-/Videotechniker (NOC 52113) nach Kanada

Audio-/Videotechniker (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Tontechniker, Filmtechniker, Cutter, Videoeditor, Soundoperator, Bildoperator oder Filmtechniker) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC 52113" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.

Um als Audio-/Videotechniker (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl: Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch: Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 52113 beschriebenen Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Audio-/Videotechniker in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.

NOC 52113: Tätigkeiten

Audio- und Videoaufnahmetechniker bedienen Geräte zum Aufnehmen, Mischen und Bearbeiten von Ton, Musik und Videobändern für Kinofilme, Fernseh- und Radioprogramme, Videos, Aufnahmen und Live-Veranstaltungen. Sie werden von Multimedia-Unternehmen, Film-, Video- und Konzertproduktionsfirmen, Tonaufnahmefirmen, Theater- und Tanzgesellschaften, Bildungseinrichtungen, Clubs, Hotels, Bands, Radiosendern, Fernsehsendern und Videoproduktions- und -bearbeitungsfirmen beschäftigt.

NOC 52113: Aufgaben

  • Einrichten, Vorbereiten, Bedienen und Einstellen von Audio-, Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräten zum Aufnehmen, Bearbeiten und Wiedergeben von Toneingang oder Einspeisung von vorbespieltem Material von Bändern, Schallplatten, Compact Discs, digitalen Audiogeräten und Eingang von Live-Mikrofonen, Satelliten oder Mikrowellengeräten für Filme, Videos, Radio- und Fernsehsendungen und Aufnahmen
  • Vorbereiten und Bedienen von Videoband-Aufnahme- und -Wiedergabegeräten zum Aufnehmen von Videos, Fernsehsendungen, Konzerten und Live-Veranstaltungen sowie zum Bearbeiten von Videobändern nach der Produktion
  • Bedienen elektronischer Geräte zur Erstellung von Programmtiteln, Abspann, Untertiteln, grafischen Hintergründen oder Animationen für Fernsehsendungen
  • Bedienen von Audiokonsolen oder Computern, Bandmaschinen, Mikrofonen und Tonbearbeitungsgeräten zum Mischen, Kombinieren und Bearbeiten von Musik und Ton bei Konzerten und Live-Veranstaltungen
  • Bedienen von Nachvertonungsmaschinen zum Abspielen von bearbeiteten Dialogen, Musik- und Soundeffektspuren aus verschiedenen Quellen in Synchronisation mit Kinofilmen
  • Kann die Arbeit anderer Ton- und Bildaufnahmetechniker beaufsichtigen und koordinieren.

Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem" Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 52113 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.

NOC 52113: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung

  • Der Abschluss einer weiterführenden Schule oder eines anderen Programms in Aufnahmetechnik, audiovisueller Technologie oder einem verwandten Bereich oder Erfahrung als Tonstudioassistent ist normalerweise erforderlich.
  • Höhere Berufe in dieser Gerätegruppe, wie z. B. Aufnahme- und Tontechniker, setzen Erfahrung voraus.
NOC Weitere mögliche Berufsgruppe*)
52112Broadcasttechniker, Sendetechniker, Rundfunktechniker, ...
51120Produzent, Regisseur, Choreograf, Kameramann, Filmemacher, Filmeditor, Video Illustratoren, Multimediaproduzent, ...
52110Kameramann, Videographer, Videooperateur, ...
*) Zur Erinnerung: Bei der Bestimmung des "richtigen" NOC sind die Berufstätigkeiten und -aufgaben wichtiger als der Berufstitel.
Der mediane Stundenlohn für Audio-/Videotechniker liegt kanadaweit bei CAD 28.00. (Vgl. hiezu auch die detaillierte Lohntabelle mit weiteren Lohnerhebungen aus 18 Orten und Provinzen.)
Kanada qualifiziert Berufe, die unter NOC 52113 fallen (also z.B. Audio-/Videotechniker) als sogenannte TEER "2" -Jobs (vgl: Was bedeutet: NOC und "TEER"?)

Das ist gut, denn in der Regel ist eine Berufserfahrung in einem TEER 0, 1, 2 oder 3-Beruf eine Voraussetzung, um sich mittels Berufes für eine Einwanderungskategorie (vgl. Übersicht Einwanderungsprogramme) zu qualifizieren.

Ein Stellenangebot aus Kanada (bzw. "kanadische Arbeitserfahrung") ist unter Umständen nicht zwingend (vgl. Ohne Job nach Kanada auswandern?), letzten Endes aber in der Realität meistens notwendig und auch hilfreich, da damit für den im Selektionswettwerb wichtige zusätzliche Punkte erhältlich sind; so beispielweise beim eigenen Express Entry-Punktekonto unter Umständen genügend Punkte für die Selektion sichert.
Audio-/Videotechniker (oder eben auch andere NOC52113-Berufe wie Tontechniker, Filmtechniker, Cutter, Videoeditor, Soundoperator, Bildoperator oder Filmtechniker) erfüllen (bereits) eine der Qualifikationen für für das bundesstaatliche Einwanderungsprogramm für Freischaffende: "Self-employed (person)".


In folgenden Provinzen werden NOCC 52113-Berufe gesucht: (Vgl. auch: Was heisst: "gesucht" in Bezug auf Einwanderung nach Kanada?)
Job Bank ist eine von den kanadischen Behörden betriebener Stellenanzeiger und publiziert Stellenangebote für Audio-/Videotechniker bzw. für NOC 52113 .

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