Piloten, Fluglehrer (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Flugingenieur, Buschpilot, Hubschrauberpilot, Flugsimulatorinstruktor oder Fluglehrer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
72600" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Pilot, Fluglehrer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 72600 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Pilot, Fluglehrer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 72600: Tätigkeiten
Luftpiloten fliegen Starrflügelflugzeuge und Hubschrauber, um Lufttransporte und andere Dienstleistungen wie Erntespritzen und Luftvermessung bereitzustellen. Flugingenieure unterstützen Luftpiloten bei der Überwachung, Fehlerbehebung und Wartung von Flugzeugsystemen sowie bei Inspektionen vor und nach dem Flug. Fluglehrer unterrichten Schüler und lizenzierte Piloten in Flugtechniken und -verfahren. Luftpiloten, Flugingenieure und Fluglehrer sind bei Flug- und Luftfrachtunternehmen, Flugschulen sowie anderen Flugzeugbetreibern des öffentlichen und privaten Sektors beschäftigt.
NOC 72600: Aufgaben
Luftpilot, Hubschrauberpilot
- Durchführung einer Inspektion des Flugzeugsvor dem Flug und Überprüfung der Verteilung von Passagieren und Fracht, um sicherzustellen, dass die Gewichts- und Gleichgewichtsspezifikationen eingehalten werden
- Koordination der Flugaktivitäten mit der Bodenbesatzung und der Flugsicherung, informieren der Besatzungsmitglieder über Flug- und Testverfahren und der direkten Aktivitäten der Flugzeugbesatzung während der Flüge
- Kontaktaufnahme mit Kontrolltürmen, um Startfreigaben, Ankunftsanweisungen und andere Informationen zu erhalten
- Duchführung von In-Flights Test während des Flugs und Überwachung der Funktion der Flugzeugausrüstung und -systeme, Pflege der Kommunikation mit Flugdienstleitern und Wettervorhersagern und Reaktion auf und Meldung von Notfällen und Fehlfunktionen während des Flugs
- Verfassen von Flugbewertungsberichten
- Training von Piloten auf neue Ausrüstung, oder Vorbereitung von diesen auf Prüfungen, um vorhandene Lizenzen erneut zu validieren oder zu aktualisieren
- Kann neue oder experimentelle Flugzeuge fliegen, um deren Flugleistung und Sicherheit zu überprüfen
- Kann an Such- und Rettungsaktionen, Waldbrandbekämpfung, Luftvermessung, Erntestaubung und anderen Dienstleistungen teilnehmen.
Flugingenieure
- Überprüfen des Flugzeugs vor dem Start gemäss der Checkliste vor dem Flug und überprüfen der Verteilung von Passagieren und Fracht, um sicherzustellen, dass die Gewichts- und Gleichgewichtsspezifikationen eingehalten werden
- Unterstützung von Luftpiloten bei der Überwachung von Flugzeugsystemen, -ausrüstung und -funktionen während des Fluges
- Durchführung von Reparaturen während des Flugs, z. B. das Ersetzen von Sicherungen und das Einstellen von Instrumenten, und befolgen von Notfallmassnahmen, um Fehlfunktionen oder Ausfälle der Geräte auszugleichen
- Durchführung von Inspektionen nach dem Flug, aufzeichnen von während des Flugs vorgenommenen Fehlfunktionen der Ausrüstung und Korrekturmassnahmen und Meldung der erforderlichen Reparaturen an das Bodenwartungspersonal.
Fluglehrer
- Instruktion der auszubildenden Piloten in Verfahren und Techniken des Fliegens von Flugzeugen sowie in Grundschulfächern wie Navigation, Funkverfahren und Flugvorschriften
- Ausbildung lizenzierter Piloten für zusätzliche Zertifizierungen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 72600 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 72600: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
Piloten und Flugingenieure
- Voraussetzung ist der Abschluss der Mittelschule und der Abschluss einer zertifizierten Flug- oder Luftfahrtschule.
- Ein Universitätsabschluss oder ein Fachhochschuldiplom kann erforderlich sein.
- Eine Berufspilotenlizenz oder eine Lufttransportpilotenlizenz ist erforderlich.
- Zusätzliche Lizenzen oder Vermerke zum Fliegen verschiedener Flugzeugtypen sind erforderlich.
- Flugingenieure benötigen eine von Transport Canada ausgestellte Flugingenieurlizenz.
- Strukturierte Schulungen werden von den Arbeitgebern angeboten.
Fluglehrer
- Voraussetzung ist der Abschluss der Mittelschule und der Abschluss einer zertifizierten Flug- oder Luftfahrtschule.
- Ein Universitätsabschluss oder ein Fachhochschuldiplom kann erforderlich sein.
- Eine Berufspiloten- oder eine Lufttransportpilotenlizenz ist erforderlich.
- Transport-Canada-Ratings und -Vermerke zur Erteilung von Anweisungen für verschiedene Flugzeugtypen sind erforderlich.