Referenzschreiben (Arbeitsbestätigung)

Jede Berufserfahrung, die man gegenüber den kanadischen Einwanderungsbehörden geltend macht, muss mittels Referenzschreiben des Arbeitgebers belegt werden. Der geforderte Inhalt des Referenzschreibens unterscheidet sich von den in der Wirtschaftswelt üblichen Schreiben.

Anforderungen an Reference letter/-s (um Berufserfahrung nachzuweisen):
  • Das Schreiben muss in Englisch oder Französisch abgefasst sein (oder muss in separatem Prozess (später) übersetzt werden)
  • Das Referenzschreiben muss formal/inhaltlich folgendes beinhalten:
    • Auf Firmenpapier (offizielles Geschäftspapier)
    • Name Antragsteller
      • Kontaktangaben Firma
      • Adresse
      • Telefonnummer
      • E-mail adresse
      • Kontaktangaben
        • Vorgesetzter oder verantwortliche HR Person
          • Name
          • Titel
          • (evt. Mit beigelegter Visitenkarte)
          • Unterschrift im Referenzschreiben
  • Aufzählung (aller) Position(en) in der Firma
    • Stellenbezeichnung
    • Aufgabenbereich, Verantwortung
    • Muss das Lead Statement und die meisten “Main Duties” der entsprechenden NOC reflektieren.
  • Status: Noch immer angestellt oder Arbeitsverhältnis beendet
  • Datum: Start/Ende Arbeitsverhältnis
  • Anzahl (vertragliche) Arbeitsstunden pro Woche
  • Jahressalär/-gehalt
  • Zusatzleistungen (Benefits)
Die Einwanderungsbehörden bevorzugen offizielle Referenzschreiben, um Berufserfahrung überprüfen zu können. Sollten Umstände (wie bspw. die Firma exisitiert nicht mehr) dazu führen, das Referenzschreiben nicht mehr organiseirt werden können, dann kann versucht werden, mit anderen Mitteln den Einwanderungsbeamten von der deklarierten Berufserfahrung zu überzeugen: beispielsweise mit gemachten Verträgen, Lohnabrechnungen, Fahrtenbücher, Bank- und Kreditkartenabrechnungen, Steuererklärungen oder eidesstaatliche Erklärungen von Kunden oder Mitarbeitern.
Suchen
Diese Seite
per E-Mail empfehlen