Fachunternehmer, Supervisor (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Gartenbauunternehmer, Meister oder Rasenpflegeunternehmer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
82031" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Fachunternehmer, Supervisor (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 82031 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Fachunternehmer, Supervisor in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 82031: Tätigkeiten
Auftragnehmer und Aufsichtspersonen, Landschaftsbau, Garten- und Landschaftspflege beaufsichtigen und koordinieren die Tätigkeiten von Arbeitnehmern in den folgenden Einheitengruppen: Arbeiter in Baumschulen und Gewächshäusern und Arbeiter im Garten- und Landschaftsbau und in der Grundstückspflege . Sie sind bei Landschaftsgärtnereien, Friedhöfen, Rasenpflege- und Baumpflegeunternehmen, Gärtnereien und Gewächshäusern sowie bei Landschaftsgärtnereien von öffentlichen Bauämtern und privaten Betrieben beschäftigt. Die Auftragnehmer können selbständig sein.
NOC 82031: Aufgaben
- Überwachen und koordinieren der Tätigkeiten von Arbeitern, die Rasenflächen, Gärten, Sportplätze, Golfplätze, Friedhöfe, Parks, Innenraumbegrünungen und andere Landschaftsbereiche pflegen
- Ausschreiben von Verträgen für Landschaftsbau- und Geländepflegearbeiten
- Planen und Schätzen des Material- und Arbeitsbedarfs für einzelne Aufträge
- Organisieren der Pflanzung und Pflege von Bäumen, Gärten, Rasenflächen, Sträuchern und Hecken sowie den Bau und die Installation von Zäunen, Terrassen, Gehwegen und Stützmauern
- Erstellen von Arbeitsplänen und -abläufen und Koordination von Aktivitäten mit anderen Arbeitseinheiten
- Arbeitsbezogene Probleme lösen und Fortschritts- und andere Berichte erstellen und einreichen
- Beschaffung von Betriebsmitteln und Materialien
- Finanz- und Personalakten führen
- Personal einstellen und Mitarbeiter in Arbeitsaufgaben und Unternehmensrichtlinien schulen
- Kann den Betrieb des eigenen Unternehmens leiten
- Kann in den Wintermonaten Schneeräumdienste anbieten
- Kann die gleichen Aufgaben wie die beaufsichtigten Arbeiter ausführen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 82031 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 82031: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Sekundarschulabschluss ist in der Regel erforderlich.
- Ein FAchschul-Diplom, Fachkurse oder eine branchenbezogene Ausbildung und Zertifizierung im Landschafts- und Gartenbau sind in der Regel erforderlich.
- Erfahrungen als Landschafts- oder Gartenbauleiter oder als Landschafts- oder Gartenbautechniker sind erforderlich.
- Erfahrung in der Art der beaufsichtigten Arbeit ist erforderlich.
- Eine provinzielle Lizenz zum Ausbringen von chemischen Düngemitteln, Fungiziden, Herbiziden und Pestiziden kann erforderlich sein.