Bodenleger (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Parkettleger oder Fussbodenbelagsverleger) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
73113" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Bodenleger (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 73113 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Bodenleger in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 73113: Tätigkeiten
Bodenleger verlegen Teppich, Holz, Linoleum, Vinyl und andere elastische Bodenbeläge in Wohn-, Geschäfts-, Industrie- und Verwaltungsgebäuden. Sie sind bei Baufirmen, Bodenbelagsunternehmen und Teppichgeschäften angestellt oder können selbständig tätig sein.
NOC 73113: Aufgaben
- Prüfen, Messen und Markieren der zu belegenden Flächen
- Ausmessen, Zuschneiden und Befestigen von Unterböden und Unterspannbahnen
- Ausmessen, Zuschneiden und Verlegen von Teppichböden mit Hilfe von Hand- oder Maschinenheftern, Saumeisen, Klebeband oder anderen Klebematerialien
- Dehnen von Teppichböden mit dem Kniestocker oder der Spannmaschine und Befestigen von Teppichböden auf dem Boden oder anderen Oberflächen mit der Klammerpistole oder anderen Geräten
- Abmessen, Zuschneiden und Verlegen von elastischen Bodenbelägen mit Kleber, Rollen und anderen Handwerkzeugen
- Verlegen von Hartholzböden, wie z. B. Stab-, Block- oder Dielenböden, mit Kleber, Klammern, Nägeln oder anderen Mitteln
- Inspizieren und reparieren beschädigte Bodenbeläge
- Kann Material- und Arbeitskosten abschätzen.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 73113 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 73113: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist der Abschluss der Sekundarschule erforderlich.
- Der Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung oder mehr als vier Jahre Berufserfahrung in dem Beruf und einige Kurse als Bodenleger sind in der Regel erforderlich, um eine Gewerbezulassung zu erhalten.
- Die Zertifizierung für Bodenleger ist in Quebec obligatorisch und in Newfundland und Labrador, Nova Scotia, Prince Edward Island, New Brunswick, Ontario, Manitoba, Alberta, British Columbia, Yukon, den Northwest Territories und Nunavut verfügbar, jedoch freiwillig.
- Die provinzübergreifende Red Seal Auszeichnung ist auch für qualifizierte Bodenleger nach erfolgreichem Abschluss der Red Seal Prüfung erhältlich.