Gipser (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Gipser, Stuckateur, Trockenausbauer oder Verputzer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
73102" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Gipser (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 73102 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Gipser in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 73102: Tätigkeiten
Stuckateure und Stuckateurinnen tragen Putz auf Innen- und Außenwänden, Decken und Gebäudetrennwänden auf und pflegen und restaurieren diese, um glatte oder dekorative Oberflächen herzustellen. Trockenbaumonteure und -monteure montieren und bearbeiten Trockenbauplatten und verschiedene Arten von Deckensystemen. Lattenleger montieren Tragwerke für Deckensysteme, Innen- und Außenwände sowie Gebäudetrennwände. Sie sind bei Baufirmen sowie bei Verputz-, Trockenbau- und Lattenbauunternehmen angestellt oder können sich selbständig machen.
NOC 73102: Aufgaben
Stuckateure
- Oberflächen reinigen und vorbereiten
- Mischen der Putzzutaten im Trog bis zur gewünschten Konsistenz
- Auftragen, Nivellieren und Glätten von Putzschichten mit Kellen, Spachteln, Bürsten und Sprühgeräten
- Spachteln oder Spritzen von Stuck an der Außenseite von Gebäuden, um wetterfeste Oberflächen zu schaffen
- Ecken und Winkel ausarbeiten und ggf. dekorative Gestaltungen im Oberputz vornehmen
- Frisch verputzte Flächen aushärten
- Formen und Anbringen von Zierputzplatten, Gesimsen und Zierleisten
- Sprühen von Akustikmaterialien oder Strukturputz auf Wände und Decken
Trockenbaumonteure und -monteure
- Messen, Schneiden und Anpassen von Trockenbauplatten für die Montage an Wänden und Decken
- Positionieren und Befestigen der Platten an Metall- oder Holzständern oder Balken
- Schneiden und Montieren von Metallecken zum Schutz von Aussenecken
- Fugen, Nageleinsätze, Löcher und Risse mit Fugenmasse mit Kelle und breitem Messer füllen
- Abkleben der Fugen mit einem Klebebandgerät und einbetten des Klebebandes in die Fugenmasse
- Überschüssige Fugenmasse glätten und trocknen lassen
- Weitere Schichten der Spachtelmasse auftragen und Nähte und Fugen schleifen
- Fertigen und montieren abgehängter Metalldeckenraster und diese einsetzen in Platten, um Akustik- und Kassettendecken zu bilden.
"Lathers"
- Wand- und Deckengrundrisse vorbereiten
- Montieren von Metallständerwerk und Unterkonstruktion für Trockenbau- oder Gipswände und -decken im Innenbereich unter Verwendung von Hand- und Elektrowerkzeugen
- Befestigen von Metall- oder Gipslatten an Ständern oder Unterkonstruktionen mit Nägeln, Schrauben, Klammern oder Drahtbindern
- Schneiden von Öffnungen in die "Lath" für Heizungs- und Lüftungsrohre, Kanäle und Steckdosen
- Anbringen von Eckleisten und Drahtgeflecht um Balken, auf die Putz aufgetragen werden soll
- Kann Akustikfliesen, Aufhänger für abgehängte Decken und Metallständer für Verbundplatten oder Latten installieren
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 73102 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 73102: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss einer weiterführenden Schule ist in der Regel erforderlich
- Der Abschluss einer drei- oder vierjährigen Ausbildung zum Stuckateur, Trockenbauer oder "Lather" oder eine Kombination aus mehr als drei Jahren Berufserfahrung und einigen High-School-, College- oder Industriekursen zum Stuckateur, Trockenbauer oder Dreher ist in der Regel erforderlich
- Die Zertifizierung als Stuckateur ist in Quebec obligatorisch und in Ontario, Saskatchewan und British Columbia verfügbar, aber freiwillig
- In Britisch-Kolumbien ist die Zertifizierung als Trockenbauer möglich, aber freiwillig
- Die Zertifizierung für "Lathr" ist in Quebec obligatorisch und in allen anderen Provinzen und dem Yukon verfügbar, aber freiwillig
- Die provinzübergreifende Red Seal Auszeichnung ist auch für qualifizierte "lather" (Innenausbau) nach erfolgreichem Abschluss der interprovinziellen Red Seal Prüfung erhältlich