Fachunternehmer, Vorarbeiter (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Reparaturhandwerker, Servicebetriebsinhaber, Installationsservicedienstleister, Chefelektriker, Elektroprüfer, Inspektor oder Meister) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
7202" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Fachunternehmer, Vorarbeiter (oder ähnliche Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern zu können, müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 7202 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Der Punkt "
Voraussetzungen" gibt einen Hinweis auf die für die Ausübung dieses Berufes (üblicherweise) notwendige Ausbildung.
NOC 7202: Aufgaben
- Überwachen, Koordinieren und Planen der Tätigkeiten von Arbeitern, die elektrische Leitungen, Armaturen und Steuergeräte, Stromversorgungssysteme, Telekommunikationssysteme und Kabelfernsehsysteme installieren, reparieren und warten
- Festlegen von Methoden zur Einhaltung von Arbeitsplänen und Koordinieren von Arbeitsaktivitäten mit anderen Abteilungen oder Subunternehmern
- Anfordern von Materialien und Betriebsstoffen
- Lösen von Arbeitsproblemen und Empfehlen von Arbeitsmassnahmen zur Verbesserung der Produktivität
- Mitarbeiter schulen oder schulen lassen
- Empfehlung von Personalmassnahmen wie Einstellungen und Beförderungen
- Sicherstellen, dass die Standards für sichere Arbeitsbedingungen eingehalten werden
- Berichte über den Arbeitsfortschritt vorbereiten
- Kann den Betrieb des eigenen Unternehmens leiten
- Dürfen auch die Tätigkeiten von zugehörigen Lehrlingen, Helfern und Arbeitern beaufsichtigen, koordinieren und planen
Fachunternehmer dürfen Aufträge innerhalb ihres Fachgebiets ausführen (damit die Berufstätigkeit unter NOC 7202 klassifiziert wird). NOC 7202 gilt nicht für Aufsichtspersonen oder Personen, die mit einem mittleren oder grossen Betrieb verbunden sind.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 7202 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 7202: Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist ein Sekundarschulabschluss erforderlich.
- Mehrjährige Erfahrung als qualifizierter Handwerker in einem relevanten Gewerk sind erforderlich. Gesellen-/Facharbeiterbrief in einem einschlägigen Handwerk ist erforderlich.