Betriebsleiter, Verkehrsleiter (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Leiter Verkehrsbetriebe, Speditionsmanager, Verkehrsdirektor, Vertriebsleiter Logistik oder Manager Kreuzfahrt) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
70020" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Betriebsleiter, Verkehrsleiter (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 70020 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Betriebsleiter, Verkehrsleiter in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 70020: Tätigkeiten
Führungskräfte im Verkehrsbetrieb planen, organisieren, leiten, kontrollieren und bewerten den Betrieb von Verkehrsunternehmen wie z. B. Eisenbahnen, Fluggesellschaften, Buslinien, kommunale Verkehrsbetriebe, Reedereien und Speditionen unter der Leitung eines Geschäftsführers oder einer anderen Führungskraft. Manager im Transportgüterverkehr planen, organisieren, steuern, kontrollieren und bewerten Unternehmen oder Abteilungen, die für den Transport und die Bewegung von Gütern verantwortlich sind, unter der Leitung eines Geschäftsführers oder eines anderen leitenden Managers. Sie sind in Transport-, Speditions- und Schifffahrtsunternehmen sowie in Verkehrsabteilungen von Unternehmen des Handels, des produzierenden Gewerbes und der Versorgungswirtschaft tätig.
NOC 70020: Aufgaben
- Planen, Organisieren, Leiten, Kontrollieren und Auswerten des Betriebs eines Transportunternehmens
- Setzen von Betriebsrichtlinien und Standards, einschliesslich der Festlegung von Sicherheitsverfahren für den Umgang mit gefährlichen Gütern, und Sicherstellen der Einhaltung von Transportvorschriften
- Überwachen von Disposition, Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen
- Kontrolle des Unternehmens- oder Abteilungsbudgets, einschliesslich Anschaffungen
- Überwachen der Leistung des Unternehmens oder der Abteilung, vorbereiten von Berichten für die Geschäftsleitung vor und planen von Änderungen an Zeitplänen und Richtlinien
- Personal rekrutieren und dessen Ausbildung beaufsichtigen
- Planen, organisieren, leiten, kontrollieren und bewerten von Aktivitäten von Unternehmen oder Abteilungen, die für die Koordination, Organisation und Überwachung des Transports und der Bewegung von Waren verantwortlich sind
- Organisation der Versanddokumentation und beaufsichtigen der Disposition und des Versands von Waren sowie die Verfolgung von Waren im Transit
- Setzen von Leistungszielen, Überwachen der Festlegung von Transportdienstleistungstarifen und Überwachen der Einnahmen
- Entwickeln von Plänen und Verfahren für den Transport und die Lagerung von Gütern
- Mit Spediteuren, Lagerbetreibern und Vertretern von Versicherungsgesellschaften über Dienstleistungen und Vorzugstarife verhandeln
- Kontrolle des Abteilungsbudgets
- Personal rekrutieren und dessen Ausbildung beaufsichtigen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 70020 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 70020: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
Führungskräfte im Transportwesen
- Ein Bachelor's-Abschluss in Betriebswirtschaft oder Ingenieurwesen ist in der Regel erforderlich.
- Gewöhnlich sind mehrere Jahre Erfahrung in der Transportabwicklung erforderlich, einschliesslich Aufsichtserfahrung.
- Ausgiebige Erfahrung als Aufsichtsperson und Bediener in einer bestimmten Transportart, z. B. als Pilot, Zugführer, Schiffsführer oder Lkw-Fahrer, kann eine formale Ausbildung ersetzen.
- Eine Zertifizierung als Bediener eines bestimmten Verkehrsträgers, wie z. B. Berufspilot, Schiffsführer oder Lkw-Fahrer, ist in der Regel erforderlich.
Führungskräfte im Transportgüterverkehr
- Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.
- Ein Berufschul-Diplom oder Universitätsabschluss in Betriebswirtschaft oder Transportwesen kann erforderlich sein.
- Mehrere Jahre Büro-, Betriebs- oder Verwaltungserfahrung mit Bezug zum Güterverkehr sind erforderlich.