Bauleiter (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Baustellenleiter oder Bauprojektleiter) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
70010" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Bauleiter (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 70010 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Bauleiter in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 70010: Tätigkeiten
Bauleiter planen, organisieren, leiten, kontrollieren und bewerten die Aktivitäten eines Bauunternehmens oder einer Bauabteilung innerhalb eines Unternehmens unter der Leitung eines Geschäftsführers oder einer anderen Führungskraft. Sie sind in Unternehmen des Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebaus sowie in Bauabteilungen von Unternehmen ausserhalb der Bauwirtschaft tätig.
NOC 70010: Aufgaben
- Planen, Organisieren, Leiten, Kontrollieren und Auswerten von Bauprojekten von Anfang bis Ende gemäss Zeitplan, Spezifikationen und Budget
- Vorbereiten und Einreichen von Kostenvoranschlägen für Bauprojekte
- Planen und Vorbereiten von Bauzeitplänen und Meilensteinen und Überwachen des Fortschritts gegenüber den festgelegten Zeitplänen
- Vorbereiten von Verträgen vor und verhandeln von Revisionen, Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen mit Architekten, Beratern, Kunden, Lieferanten und Subunternehmern
- Entwickeln und Implementieren von Qualitätskontrollprogrammen
- Repräsentieren desUnternehmens bei der Verhandlung von Verträgen mit Unternehmen und Gewerkschaften
- Vorbereiten von Fortschrittsberichten und Ausstellen von Fortschrittsplänen an Kunden
- Leiten des Einkaufs von Baumaterialien und Erwerb von Grundstücken
- Einstellen und Überwachen der Aktivitäten von Subunternehmern und untergeordneten Mitarbeitern
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 70010 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 70010: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist ein Hochschulabschluss in Bauingenieurwesen oder ein Fachhochschuldiplom in Bautechnik erforderlich.
- Ein Master-Abschluss in Projektmanagement kann erforderlich sein.
- Mehrere Jahre Erfahrung in der Baubranche, einschliesslich Erfahrung als Bauleiter oder Bauleiter vor Ort, sind in der Regel erforderlich.
- Umfangreiche Erfahrungen in der Baubranche können die Anforderungen einer Hochschulausbildung ersetzen.
- Einige Arbeitgeber verlangen einen professionellen Ingenieurstatus oder eine Zertifizierung im Baugewerbe.