Tourguide, Reiseführer (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Wanderführer, Reiseleiter oder Fremdenführer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
64320" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Tourguide, Reiseführer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 64320 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Tourguide, Reiseführer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 64320: Tätigkeiten
Tour- und Reiseführer begleiten Einzelpersonen und Gruppen auf Ausflügen, bei Stadtbesichtigungen und bei Führungen zu historischen Stätten und Einrichtungen wie berühmten Gebäuden, Produktionsstätten, Kathedralen und Freizeitparks. Außerdem liefern sie Beschreibungen und Hintergrundinformationen zu interessanten Besonderheiten. Sie sind bei Reiseveranstaltern, Resorts und anderen Einrichtungen angestellt oder können sich selbstständig machen.
NOC 64320: Aufgaben
Reiseleiter
- Transportieren oder begleiten Einzelpersonen oder Gruppen bei Besichtigungen von Städten, Wasserstrassen, Industrie- und anderen Betrieben
- Beschreiben Sie Sehenswürdigkeiten, beantworten Sie Fragen und geben Sie Informationen
- Vermitteln historische und kulturelle Fakten über den Ort
- Können Eintrittsgelder kassieren und Souvenirs verkaufen.
Reiseführer
- Begleiten Einzelpersonen und Gruppen auf Urlaubs- und Geschäftsreisen
- stellen sicher, dass Reservierungen für Transport und Unterkunft bestätigt und die vorbereiteten Reisepläne eingehalten werden
- Besichtigen und beschreiben Sehenswürdigkeiten und planen und führen Freizeitaktivitäten durch
- Lösen von Problemen mit Reiseverlauf, Service und Unterkünften.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 64320 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 64320: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Eine Einarbeitung am Arbeitsplatz ist vorgesehen.
- Für einige Positionen in dieser Gruppe kann die Kenntnis beider Amtssprachen oder einer weiteren Sprache erforderlich sein.