Flugbegleiter (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Purser, Flugdienstleiter oder Leiter Pasagierservice) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
64311" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Flugbegleiter (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 64311 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Flugbegleiter in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 64311: Tätigkeiten
Purser und Flugbegleiter sorgen für die Sicherheit und den Komfort von Passagieren und Besatzungsmitgliedern bei Flügen. Schiffspurser sorgen für die Sicherheit und den Komfort der Passagiere an Bord von Schiffen. Airline-Purser und Flugbegleiter sind bei Fluggesellschaften angestellt. Schiffspurser sind bei Tourboot- oder Kreuzfahrtunternehmen angestellt.
NOC 64311: Aufgaben
Flugbegleiter
- Passagiere begrüssen, Sicherheitsverfahren erklären und demonstrieren; den allgemeinen Zustand der Flugzeugkabine überprüfen, sicherstellen, dass alle notwendigen Vorräte an Bord sind
- Auf die Sicherheit der Passagiere bei Starts, Landungen und bei Notfällen achten
- Servieren von Speisen und Getränke an die Passagiere und Flugdurchsagen durchführen
Flugbegleiter, Kundendienstleiter und Leiter des Passagierservice
- Koordinieren der Aktivitäten der Flugbegleiter, betreuen der Passagiere während des Fluges und Berichte erstellen.
Schiffspurser
- Schiffsbegleiter beaufsichtigen und Aktivitäten für Passagiere arrangieren
- Schiffsgeschäfte durchführen, wie z. B. die Besatzung anmelden, Lohnlisten führen, Passagiere bei der Erstellung von Zollerklärungen unterstützen und die Gepäckaufbewahrung überwachen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 64311 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 64311: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Flugbegleiter und Flugpurser erfordern den Abschluss einer weiterführenden Schule und ein von Transport Canada genehmigtes Ausbildungsprogramm.
- Flight Purser/Customer Service Directors benötigen Erfahrung als Flugbegleiter.
- Schiffspurser können Erfahrung als Schiffsbetreuer voraussetzen.
- Flugbegleiter und Schiffspurser benötigen in der Regel Erfahrung im Umgang mit der Öffentlichkeit.