Verkäufer (oder auch Kioskverkäufer) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
64100" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Verkäufer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 64100 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Verkäufer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 64100: Tätigkeiten
Einzelhandelskaufleute verkaufen, vermieten oder verleasen eine Reihe von technischen und nichttechnischen Waren und Dienstleistungen direkt an Verbraucher. Sie sind in Geschäften und anderen Einzelhandelsbetrieben sowie in Großhandelsbetrieben beschäftigt, die auf Einzelhandelsebene an die Öffentlichkeit verkaufen.
NOC 64100: Aufgaben
- Begrüssen der Kunden und besprechen der Art, Qualität und Menge der zum Kauf, zur Miete oder zum Leasing gewünschten Waren oder Dienstleistungen
- Beraten der Kunden zur Verwendung und Pflege von Waren und Ratschläge geben zu speziellen Produkten oder Dienstleistungen
- Preise, Kreditbedingungen, Inzahlungnahmebedingungen, Garantien und Liefertermine schätzen oder angeben
- Waren für Kauf, Miete oder Leasing vorbereiten
- Kauf-, Miet- oder Leasingverträge vorbereiten und Zahlungen in bar, per Scheck, Kreditkarte oder Bankeinzug annehmen
- Mitwirken bei der Warenpräsentation
- Verkaufsunterlagen für die Bestandskontrolle führen
- Bedienen von computergestützten Systemen zur Bestandsaufnahme und Nachbestellung
- Kann Verkaufstransaktionen über Internet-basierten elektronischen Handel durchführen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 64100 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 64100: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Abschluss der Sekundarschule kann erforderlich sein.
- Ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss kann von einigen Arbeitgebern verlangt werden.
- Spezifische Fachkurse oder Schulungen können erforderlich sein.
- Nachgewiesene Verkaufsfähigkeiten und Produktkenntnisse sind in der Regel für Einzelhandelsverkäufer erforderlich, die komplexe oder wertvolle Waren verkaufen, wie z. B. Autos, Antiquitäten oder Computer.