Immobilienverkäufer (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Immobilienmakler, Immobilienkaufmann oder Immobilienvermittler) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
63101" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Immobilienverkäufer (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 63101 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Immobilienverkäufer in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 63101: Tätigkeiten
Immobilienmakler und -verkäufer vermitteln den Verkauf oder Kauf von Häusern, Wohnungen, Geschäftshäusern, Grundstücken und anderen Immobilien. Sie sind in der Immobilienbranche tätig.
NOC 63101: Aufgaben
- Einholen von Verkaufsangeboten für Immobilien von potenziellen Verkäufern
- Unterstützung von Verkäufern beim Verkauf von Immobilien durch Festlegung der Preisvorstellung, Werbung für die Immobilie, Auflistung der Immobilie bei Notierungsdiensten und Durchführung von Besichtigungen für potenzielle Käufer
- Unterstützen der Kaufinteressenten bei der Auswahl, Besichtigung, Inspektion und Abgabe von Kaufangeboten für Immobilien
- Beraten der Kunden über Marktbedingungen, Preise, Hypotheken, rechtliche Anforderungen und verwandten Themen
- Entwerfen von Kaufverträgen zur Zustimmung von Käufer und Verkäufer
- Können im Auftrag von Kunden Immobilien vermieten oder verpachten
Immobilienmakler und Verkäufer können sich auf den Verkauf von Wohn-, Gewerbe-, Industrie-/Institutionen- oder Landimmobilien spezialisieren.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 63101 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 63101: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss der Sekundarschule ist erforderlich.
- Der Abschluss einer Immobilienfachausbildung ist erforderlich.
- Eine provinzielle oder territoriale Lizenz in der Provinz oder dem Territorium der Beschäftigung ist erforderlich.