Vertriebsleiter/in (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Hauptkassierer, Telefonverkaufsleiter oder Abteilungsleiter Einzelhandel) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
62010" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Vertriebsleiter/in (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 62010 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Vertriebsleiter/in in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 62010: Tätigkeiten
Aufsichtsführende Einzelhandelsmitarbeiter beaufsichtigen und koordinieren die Tätigkeiten von Mitarbeitern in den folgenden Berufsgruppen: Verkäufer im Einzelhandel, Kassierer, Lageristen und andere verkaufsbezogene Berufe wie Telefonverkäufer oder Strassenverkäufer. Sie sind in Geschäften und anderen Einzelhandelsunternehmen, in Grosshandelsunternehmen, die auf Einzelhandelsbasis an die Öffentlichkeit verkaufen, in Vermietungsbetrieben und in Unternehmen beschäftigt, die im Bereich Tür-zu-Tür-Werbung und Telemarketing tätig sind.
NOC 62010: Aufgaben
- Beaufsichtigen und koordinieren des Verkaufspersonals und Kassierer
- Dem Verkaufspersonal Aufgaben zuweisen und Arbeitspläne erstellen
- Zahlungen und die Rückgabe von Waren autorisieren
- Beseitigen von Problemen, die auftreten können, einschliesslich Kundenwünsche, Beschwerden und Lieferengpässe
- Bestandsführung und Warenbestellung
- Bereitstellen von Berichten über Umsatzvolumen, Merchandising und Personalangelegenheiten
- Einstellen und Ausbilden oder Veranlassen der Ausbildung von neuem Verkaufspersonal und Überwachen und Berichten der Leistung
- Sicherstellen, dass die visuellen Standards und das Image der Filiale aufrechterhalten werden, wie z.B. Ladenauslagen, Beschilderung und Sauberkeit
- Kann die gleichen Aufgaben wie die beaufsichtigten Mitarbeiter ausführen
- Darf bei Bedarf wichtige Schlüssel- und Führungsaufgaben übernehmen, wie z. B. das Öffnen und Schliessen der Filiale, die Bearbeitung eskalierter Beschwerden, die Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien und das Unterzeichnen von Lieferungen
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 62010 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 62010: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Abschluss der Sekundarschule ist in der Regel erforderlich.
- Vorherige Erfahrung im Einzelhandel als Verkäufer oder Verkäuferin, Kassiererin, Telefonverkäuferin, Tür-zu-Tür-Verkäuferin oder Vermietungsagentin ist in der Regel erforderlich.