Fotografen, Fotojournalisten (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Multimedia-Bildillustrator oder Polizeifotograf) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
53110" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Fotograf, Fotojournalist (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 53110 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Fotograf, Fotojournalist in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 53110: Tätigkeiten
Fotografen bedienen Fotokameras, um Menschen, Ereignisse, Szenen, Materialien, Produkte und andere Themen zu fotografieren. Sie sind bei Fotostudios, Zeitungen, Magazinen, Museen und Behörden angestellt, oder sie sind selbständig tätig.
NOC 53110: Aufgaben
- Anforderungen eines bestimmten Auftrags studieren und entscheiden, welche Art von Kamera, Film, Beleuchtung und Hintergrundzubehör verwendet werden soll
- Bestimmen des Bildaufbaus, nehmen technische Einstellungen an der Ausrüstung vor und fotografieren das Motiv
- Kann Scanner bedienen, um fotografische Bilder auf Computer zu übertragen
- Kann Computer bedienen, um fotografische Bilder zu manipulieren
- Kann vorhandene fotografische Bilder anpassen und neue digitalisierte Bilder erstellen, die in Multimedia-/Neue-Medien-Produkte aufgenommen werden
- Kann empfindliche Instrumente, wie z. B. an Kameras angebrachte optische Mikroskope, verwenden
- Kann belichteten Film verarbeiten
- Retuschieren von Negativen mit Airbrush, Computer oder anderen Techniken
Fotografen können sich auf Bereiche wie Porträtfotografie, kommerzielle Fotografie, wissenschaftliche Fotografie, forensische Fotografie, medizinische Fotografie, digitalisierte Fotografie, Multimedia-Fotografie oder Fotojournalismus spezialisieren.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 53110 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 53110: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Erforderlich ist ein Bachelor-Abschluss in Bildender Kunst mit Spezialisierung auf Fotografie oder der Abschluss einer Fachausbildung in Fotografie an weiterführenden Schule, Hochschule oder Fachschule oder eine umfassende Ausbildung am Arbeitsplatz unter der Aufsicht eines Fotografen.
- Erfahrung oder Kenntnisse in computergestützter Fotografie oder digitaler Bildbearbeitung können erforderlich sein.
- Kreative und technische Fähigkeiten, die durch ein Portfolio von Arbeiten nachgewiesen werden, sind erforderlich.