Polizisten (oder Tätigkeiten unter ähnlichem Berufstitel) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
4311" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Polizist (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 4311 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Polizist in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 4311: Tätigkeiten
Polizeibeamte schützen die Öffentlichkeit, erkennen und verhindern Verbrechen und führen andere Tätigkeiten aus, die auf die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung gerichtet sind. Sie sind bei Kommunal- und Bundesregierungen und einigen Provinz- und Regionalregierungen angestellt.
NOC 4311: Aufgaben
- Patrouillieren zugewiesener Bereiche, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und um Gesetze und Vorschriften durchzusetzen
- Untersuchen von Verbrechen und Unfällen, Ausführen von Durchsuchungsbefehlen, Sichern von Beweisen, Befragen von Zeugen, Zusammenstellen von Notizen und Berichten und Ausstellen von Zeugenaussagen vor Gericht
- Festnahme und Verhaftung von Verdächtigen
- Notfallhilfe für Opfer von Unfällen, Verbrechen und Naturkatastrophen leisten
- Teilnahme an Programmen zur Verbrechensverhütung, Information der Öffentlichkeit und Sicherheit
- Kann die Arbeit anderer Polizeibeamter beaufsichtigen und koordinieren.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 4311 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 4311: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss der Sekundarschule ist erforderlich.
- In der Regel ist der Abschluss eines Hochschulstudiums in den Bereichen Recht und Sicherheit oder Sozialwissenschaften erforderlich.
- Ein drei- bis sechsmonatiges Trainingsprogramm für die Polizei ist erforderlich.
- Es müssen Anforderungen an körperliche Beweglichkeit, Kraft, Fitness und Sehvermögen erfüllt werden, und es sind auch psychologische oder andere Tests erforderlich.
- Für Detectives und Sergeants sind Erfahrung als Constable und der Abschluss von Spezialkursen erforderlich.
- Für bestimmte Bereiche der Polizeiarbeit kann eine spezielle Ausbildung oder Zertifizierung erforderlich sein.