Pflegefachleute, Krankenschwestern (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. "Registered Nurse", Krankenpfleger, "Registered Psychiatric Nurses" oder Pfleger) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
31301" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Pflegefachperson, Krankenschwester (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 31301 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Pflegefachperson, Krankenschwester in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 31301: Tätigkeiten
Registrierte Krankenschwestern und registrierte psychiatrische Krankenschwestern bieten Patienten direkte Pflege, bieten Gesundheitserziehungsprogramme an und bieten Beratungsdienste in Bezug auf Fragen an, die für die Pflegepraxis relevant sind. Sie sind in einer Vielzahl von Umgebungen beschäftigt, darunter Krankenhäuser, Pflegeheime, erweiterte Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren, Arztpraxen, Kliniken, kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Privathäuser sowie öffentliche und private Organisationen, oder sie können selbstständig sein.
NOC 31301: Aufgaben
- Registrierte Krankenschwestern im allgemeinen Dienst
Patienten beurteilen, um geeignete pflegerische Interventionen zu identifizieren
- Zusammenarbeit mit Mitgliedern eines interdisziplinären Gesundheitsteams zur Planung, Durchführung, Koordinierung und Bewertung der Patientenversorgung in Absprache mit den Patienten und ihren Familien
- Verabreichung von Medikamenten und Behandlungen nach ärztlicher Verordnung oder gemäss den festgelegten Richtlinien und Protokollen
- Überwachen, Beurteilen, Ansprechen, Dokumentieren und Berichten von Symptomen und Veränderungen im Zustand der Patienten
- Bedienen oder Überwachen von medizinischen Geräten und Anlagen
- Assistieren bei chirurgischen und anderen medizinischen Eingriffen
- Kann lizenzierte praktische Krankenschwestern und anderes Pflegepersonal beaufsichtigen
- Kann den Entlassungsplanungsprozess bei der Aufnahme von Patienten entwickeln und umsetzen
- Kann Patienten und deren Familien in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern in gesundheitsbezogenen Fragen unterrichten und beraten.
- Gesundheits- und Krankenpfleger am Arbeitsplatz
- Entwickeln und implementieren Gesundheitserziehungsprogramme für Mitarbeiter und bieten professionelle Krankenpflege in privaten Unternehmen und der Industrie an.
- Gemeindeschwestern und -pfleger
- Bieten Gesundheitserziehung und Pflege in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und bei Hausbesuchen an, betreuen komplexe häusliche Pflegefälle, beteiligen sich an der Bedarfsermittlung und Programmentwicklung in der Gemeinde, führen Krankheitsscreenings durch und führen Impfprogramme durch.
- Psychiatrische Krankenschwestern
- Bieten Krankenpflege, unterstützende Beratung und Schulung von Alltagskompetenzen für Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern, Kliniken für psychische Erkrankungen, Langzeitpflegeeinrichtungen und gemeindenahen Einrichtungen.
- Pflegeberater
- Sie beraten Institute, Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens in Fragen und Belangen, die für den Pflegeberuf und die Pflegepraxis relevant sind.
- Pflegeforscher
- Engagieren sich in der pflegerischen Forschung, als Selbstständige oder als Angestellte von Krankenhäusern, öffentlichen und privaten Organisationen und Regierungen.
- Klinische Krankenschwestern
- Führen, beraten und betreuen forschungsbasierte Pflege für bestimmte Patientengruppen im Rahmen der Versorgung bestimmter Gesundheitseinrichtungen.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 31301 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 31301: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Registrierte Krankenschwestern
- Der Abschluss einer Universität, an eine höheren Schule oder eines anderen anerkannten Programms für registrierte Krankenpflege ist erforderlich.
- Eine zusätzliche akademische Ausbildung oder Erfahrung ist erforderlich, um sich auf einen bestimmten Bereich der Krankenpflege zu spezialisieren.
- Ein Master- oder Doktortitel in der Krankenpflege ist in der Regel für klinische Pflegefachkräfte, klinische Krankenschwestern, Pflegeberater und Pflegeforscher erforderlich.
- Die Registrierung bei einer Aufsichtsbehörde ist in allen Provinzen und Territorien erforderlich.
- Registrierte psychiatrische Krankenschwestern
- Der Abschluss eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums in psychiatrischer Krankenpflege ist erforderlich.
- Die Registrierung bei einer Aufsichtsbehörde ist in Manitoba, Saskatchewan, Alberta, British Columbia und dem Yukon erforderlich.