Webdesigner (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Webmaster oder Webadministrator) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
2175" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Webdesigner (oder ähnliche Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern zu können, müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 2175 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Der Punkt "
Voraussetzungen" gibt einen Hinweis auf die für die Ausübung dieses Berufes (üblicherweise) notwendige Ausbildung.
NOC 2175: Tätigkeiten
Web-Designer und -Entwickler recherchieren, entwerfen, entwickeln und produzieren Internet- und Intranet-Sites. Sie sind in Computer-Software-Entwicklungsfirmen, IT-Beratungsfirmen, IT-Abteilungen im gesamten privaten und öffentlichen Sektor, Werbeagenturen oder als Selbstständige tätig.
NOC 2175: Aufgaben
- Beratung mit Kunden zur Entwicklung und Dokumentation von Website-Anforderungen
- Erstellen von Mock-ups und Storyboards
- Entwicklung der Website-Architektur und Bestimmung der Hardware- und Software-Anforderungen
- Beschaffung, Auswahl und Organisation von Informationen für die Einbindung und Gestaltung des Erscheinungsbildes, des Layouts und des Ablaufs der Website
- Erstellen und Optimieren von Inhalten für die Website unter Verwendung einer Vielzahl von Grafik-, Datenbank-, Animations- und anderer Software
- Planen, Entwerfen, Schreiben, Ändern, Integrieren und Testen von Website-bezogenem Code
- Durchführen von Tests und Sicherheits- und Qualitätskontrollen
- Kann multidisziplinäre Teams leiten und koordinieren, um Grafiken, Inhalte, Kapazitäten und Interaktivität der Website zu entwickeln
- Kann eine Vielzahl von Softwareprodukten für interaktive Medien recherchieren und bewerten.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 2175 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 2175: Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Bachelor-Abschluss, in der Regel in Informatik, Kommunikation oder Wirtschaft, oder der Abschluss eines Hochschulprogramms in Informatik, Grafik, Webdesign oder Wirtschaft ist erforderlich.
- Erfahrung als Computerprogrammierer oder Grafikdesigner ist in der Regel erforderlich.