Personalsachbearbeiter (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Personalfachmann, Personalassistent oder Personalreferent) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
1415" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Personalsachbearbeiter (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 1415 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Personalsachbearbeiter in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 1415: Tätigkeiten
Personalsachbearbeiter unterstützen Personalreferenten wie auch Personalspezialisten und sammeln, pflegen und verarbeiten Informationen in Bezug auf Personalbesetzung, Rekrutierung, Ausbildung, Arbeitsbeziehungen, Leistungsbewertungen und Klassifizierungen. Sie sind in Personalabteilungen im gesamten privaten und öffentlichen Sektor tätig.
NOC 1415: Aufgaben
- Verarbeiten, überprüfen und registrieren der Unterlagen im Zusammenhang mit Personalaktivitäten wie Personalbesetzung, Einstellung, Schulung, Beschwerden, Leistungsbewertungen und Klassifizierungen
- Pflege und Aktualisierung von manuellen und computergestützten Ablage- und Registrierungssystemen sowie Zusammenstellung und Vorbereitung von Berichten und Dokumenten im Zusammenhang mit Personalaktivitäten
- Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Anfragen von Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu Personalangelegenheiten
- Veranlassen von Stellenausschreibungen, Unterstützung bei der Prüfung und Bewertung von Bewerbern und Durchführung von Referenzprüfungen
- Durchführung und Auswertung von Einstellungstests, z. B. Tastatur- und Korrekturlesetests
- Organisation von internen und externen Schulungsmassnahmen.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 1415 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 1415: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- In der Regel ist der Abschluss der Sekundarschule erforderlich.
- Der Abschluss einer Berufsschule oder anderer Kurse in Personalverwaltung können erforderlich sein.
- Büroerfahrung kann erforderlich sein.