Account Managers (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Vertriebsleiter, Produktmanager oder Verkaufsleiter) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
0601" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Account Manager (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 0601 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Account Manager in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 0601: Tätigkeiten
Verkaufsleiter planen, organisieren, leiten, steuern und bewerten die Aktivitäten von Einrichtungen und Abteilungen, die im gewerblichen, industriellen, institutionellen, elektronischen Geschäfts- sowie Groß- und Einzelhandel tätig sind. Sie werden von Handels-, Industrie-, Gross- und Einzelhandelsunternehmen eingesetzt.
NOC 0601: Aufgaben
- Planen, leiten und bewerten der Aktivitäten von Verkaufsabteilungen in Handels-, Industrie-, Gross- und Einzelhandels- und anderen Betrieben
- Organisieren regionaler und abteilungsspezifischer Verkaufsaktivitäten
- Einführen von organisatorischen Richtlinien und Verfahren in Bezug auf den Vertrieb
- Festlegen der strategische Planung in Bezug auf neue Produktlinien
- Leiten des Vertriebsteams beim Aufbau von Beziehungen zu Geschäftskunden und leiten der Verhandlungen über Verkaufsverträge
- Rekrutieren, organisieren, schulen und führen der Mitarbeiter
- Kann mit der Marketingabteilung zusammenarbeiten, um Marketingbotschaften zu formulieren und an den Aussendienst zu kommunizieren
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 0601 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 0601: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Ein Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Wirtschaft oder in einem verwandten Bereich mit Spezialisierung auf Vertrieb und mehrere Jahre Erfahrung als Vertriebsmitarbeiter oder in einem verwandten Beruf sind in der Regel erforderlich.