Polizeichefs (oder auch Berufsbezeichnungen wie z.B. Polizeichef, Inspektor oder Kommissar) werden als Beruf in der kanadischen Berufsklassifizierung, der sog. National Occupational Classification (“NOC”, vgl. auch
Erklärung NOC), unter der Berufsgruppennummer "NOC
0431" zusammengefasst. Dort wird der Beruf beschrieben sowie dessen Hauptaufgaben und die damit verbundene Berufsausbildung definiert.
Um als Polizeichef (oder unter ähnlicher Berufsbezeichnung) nach Kanada einwandern (vgl:
Übersicht Auswanderungsprogramme) oder arbeiten zu können (siehe auch:
Wie erhalte ich eine Arbeitsgenehmigung?), müssen weniger der Titel als vielmehr die eigenen beruflichen Erfahrungen mit den in NOC 0431 beschriebenen
Berufstätigkeiten "passen" und mit den mit dem Beruf verbundenen
Aufgaben mehrheitlich übereinstimmen. Um als Polizeichef in Kanada arbeiten zu können, sollten die unter dem Punkt "
Voraussetzungen" aufgeführten Vorgaben erfüllt werden.
NOC 0431: Tätigkeiten
Polizeibeamte planen, organisieren, leiten, kontrollieren und bewerten die Verwaltung der Polizeikräfte und die polizeilichen Aktivitäten wie die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und die Aufdeckung und Verhinderung von Verbrechen. Sie sind bei kommunalen, provinziellen und föderalen Regierungen angestellt. Zu dieser Einheitsgruppe gehören Beamte vom Rang eines Stabsfeldwebels bis zum Polizeikommissar. Kommissare der Bahnpolizei sind ebenfalls in dieser Gruppe enthalten.
NOC 0431: Aufgaben
- Planen, Organisieren, Leiten, Kontrollieren und Beurteilen der Aktivitäten einer Polizeieinheit oder einer Abteilung einer Polizeieinheit
- Entwickeln und Implementieren von Richtlinien und Verfahren für die Polizeikräfte
- Überwachen polizeilicher Ermittlungen und sicher stellen, dass die Verfahren in Übereinstimmung mit Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden
- Beurteilen der Leistung von Untergebenen und genehmigen von Beförderungen, Versetzungen und Disziplinarmassnahmen
- Koordinieren und überwachen des Budgets und der Ressourcen der Abteilung.
Die Berufserfahrung muss (mittels "speziellem"
Referenzschreiben) belegt werden können. Der Einwanderungsbeamte vergleicht also die unter dem NOC 0431 aufgeführten Anforderungen an den Beruf mit den im Referenzschreiben gemachten eigenen Berufserfahrungen. Kommt der Beamte zum Schluss, dass die gemachten Angaben zur Berufserfahrung nicht mit den NOC-Anforderungen übereinstimmen oder der falsche NOC-Code deklariert wurde, dann wird der Antrag auf Dauerniederlassung zurückgewiesen. Der Beamte selber wird keine Korrektur vornehmen, also den im Antrag aufgeführten Beruf nicht dem “richtigen” NOC zuweisen.
NOC 0431: Ausbildung, Voraussetzungen für Anstellung
- Der Abschluss der Sekundarschule ist erforderlich.
- In der Regel ist ein Hochschulabschluss in den Sozialwissenschaften oder in Betriebswirtschaft erforderlich.
- Mehrere Jahre Erfahrung als Polizeibeamter sind erforderlich.