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Ausländische Arbeitskräfte, die weder kanadische Staatsangehörige noch "Permanent Resident" sind, brauchen für die (meisten) bezahlten Jobs in Kanada als Voraussetzung eine Arbeitsbewilligung ('work permit').
Die Arbeitserlaubnis für den zu besetzenden Job durch einen Ausländer muss vom Arbeitgeber zuerst beantragt werden. Und die wird auch erst von der Einwanderungsbehörde (Citizenship and Immigration Canada, CIC) erst erteilt, wenn seitens des kanadischen Arbeitsamtes ("Human Resources and Skills Development Canada", HRSDC) die Bewilligung (positive Labour Market Opinion, LMO) für die Besetzung dieser offenen Stelle durch einen Ausländer vorliegt. Meistens gilt: Ohne Arbeitsvertrag und LMO keine work permit. Der Antrag für eine work permit ist für den kanadischen Arbeitgeber (für die meisten Jobs) also mit einem (relativ hohen) administrativen Aufwand verbunden und bei der Einstellung ist dieser Weg - ausser er hat Schwierigkeiten, die Stelle zu besetzen, - für ihn die zweite Wahl. Eine 'work permit' kann nach Erhalt einer Stellenzusage (« job offer ») beantragt werden. Die Arbeitserlaubnis ist zeitlich befristet (24 Monate, aber verlängerbar). Die work permit ist in den meisten Fällen an eine konkrete Stellenzusage - und somit an den Arbeitgeber - gebunden ("restricted work permit"). Es kann also knifflige Situationen geben, wenn während der Dauer der work permit gekündigt wird. Die "open work permit" erlaubt, vor Ort einen Arbeitgeber frei auszuwählen. Allenfalls können bei der Wahl der Berufstätigkeit Restriktionen auferlegt werden. Die zeitlich befristete Arbeitserlaubnis kann eine gute (und speditive) Basis sein, um später in Kanada selber den Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsbewillung bzw. "Permanent Resident" zu stellen.
H E A D L I N E ...
Work Permit 'Improvements to the Temporary Foreign Worker Program' Zwar sollen Temporärarbeiter in Kanada besser gestellt werden, doch das zu einem Preis: die "Work Permit" soll nur noch vier Jahre gültig sein. [CIC, 09.10.2009]
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